Ehejubiläum
Der Bürgermeister gratuliert gern den Jubelpaaren zu ihrem Ehejubiläum (ab dem 50. Hochzeitstag), wenn die Eheleute dies wünschen.
Der Gemeinde Ascheberg ist nur das Datum der standesamtlichen Trauung bekannt. Aus diesem Grund setzt sich ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin der Verwaltung einige Wochen vor diesem Ehrentag mit den Eheleuten in Verbindung, um zu besprechen, ob und gegebenfalls wann dieser Besuch gewünscht wird. Ebenfalls wird geklärt, ob die Gemeindeverwaltung die Presse über das Ehejubiläum informieren soll.
Bei auswärtigen Eheschließungen sind die Ehejubiläen der Verwaltung nicht bekannt. Deshalb bittet die Gemeindeverwaltung Ehepaare, die in nächster Zeit ein Ehejubiläum (ab Goldhochzeit) feiern und nicht in Ascheberg oder Herbern getraut wurden, sich fünf bis sechs Wochen vor dem Jubiläum bei der Gemeindeverwaltung zu melden, damit sich der Bürgermeister - falls gewünscht - der Gratulation anschließen kann.
Rechtsgrundlagen allgemein
Runderlass des Ministerpräsidenten bei Alters- und Ehejubiläen vom 30.11.1982 (SMBI. NW. 20023) einschl. der jeweiligen Änderungen.