Entwässerungsgebühren
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwassergebühr erhoben.
Ortsrecht
Kosten
- Die Gebühr für Schmutzwasser beträgt 3,12 €/cbm.
- Die Gebühr für Niederschlagswasser beträgt für jeden Quadratmeter bebauter (bzw. überbauter) und/oder befestigter sowie abflusswirksamer Fläche jährlich 0,39 €.
- Die Kleineinleiterabgabe beträgt jährlich 17,90 € je Bewohner.