Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben wird.
Steuerpflichtig sind alle gewerblichen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

Besteuerungsgrundlage
Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Das ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, der bei der Ermittlung des Einkommens für den dem Erhebungszeitraum entsprechenden Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen ist.

Gewerbesteuerberechnung
Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. Dieser ist durch Anwendung eines Prozentsatzes (Steuermesszahl) auf den Gewerbeertrag zu ermitteln. Der Gewerbeertrag wird bei natürlichen Personen sowie bei Personengesellschaften um einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro gekürzt.
Die Steuermesszahl für den Gewerbeertrag beträgt 3,5 Prozent.
Auf die von den Finanzämtern übermittelten Messbeträge wendet die Gemeinde den für den Erhebungszeitraum gültigen Hebesatz an und ermittelt auf diesem Weg die Gewerbesteuer, die in einem Gewerbesteuerbescheid festsetzt wird.
Der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Ascheberg beträgt zurzeit  413 %

Rechtsgrundlagen

Ortsrecht

20-1: Satzung über die Steuerhebesätze

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Gewerbesteuergesetz
  • Abgabenordnung

Zuständige Stelle

Finanzen
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg

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