BIS: Suche und Detail

Es ist empfehlenswert und sinnvoll, für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen 
(z. B. Grundbesitzabgaben, Elternbeiträge etc.) der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Damit brauchen Sie sich keine Gedanken mehr machen, ob Sie Ihre Abgaben rechtzeitig überwiesen haben.
Bei Fälligkeit einer Zahlung wird der entsprechende Betrag von Ihrem Girokonto abgebucht.
Das Einzige was Sie tun müssen: Sorgen Sie für die erforderliche Deckung Ihres Kontos!

Damit die Beträge von Ihrem Konto abgebucht werden können, müssen Sie ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Dieses können Sie direkt online erledigen. Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren können Sie jederzeit widerrufen – ohne Risiko und ohne Kosten!

Dazu füllen Sie bitte das Online Formular aus.

Haben Sie vergessen, fällige Beträge rechtzeitig zu überweisen?
In diesem Fall wird der offene Betrag von der Gemeindekasse angemahnt. Die Kosten für diese Mahnung sind von Ihnen zusätzlich zu begleichen. Bedenken Sie bitte auch, dass neben der Mahngebühr auch Säumniszuschläge anfallen. Durch die Nichtbeachtung von Zahlungsterminen entstehen Ihnen also erhebliche Kosten. Daher sollten Sie bei Erhalt einer Mahnung die fälligen Beträge möglichst sofort überweisen. Ansonsten müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen weitere erhebliche Unannehmlichkeiten entstehen. Auch mit den Kosten der Zwangsvollstreckung könnten Sie belastet werden. Ersparen Sie sich also durch eine pünktliche Zahlung viel Zeit und Ärger. Wenn Sie am Lastschrifteinzug teilnehmen, können Sie das lästige Überwachen von Zahlungsfristen vermeiden. Wenn Ihr Konto die erforderliche Deckung aufweist, gehören Mahnungen und Vollstreckungen künftig der Vergangenheit an.

Erforderliche Unterlagen