Recyclinghöfe
Die Gemeinde Ascheberg betreibt zwei Recyclinghöfe:
Ascheberg: Industriestraße 1
Herbern: Ondrup - Ondruper Straße 6.
Ehrenamtliche Helfer nehmen dort während der Öffnungszeiten Abfälle von Privatpersonen in haushaltsüblichen Mengen entgegen. Außerhalb der Öffnungszeiten dürfen dort keine Wertstoffe abgestellt oder entsorgt werden.
Öffnungszeiten: samstags von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr (Anlieferung bis 11.45 Uhr)
Auf den Recyclinghöfen können Sie folgende Stoffe in haushaltsüblichen Mengen entsorgen:
- Altholz - zerlegt (kein Laminat oder kontaminiertes Holz, wie z. B. Jägerzäune, Außentüren)
- Bauschutt (bis ½ m³ je Haushalt im Quartal), keine Baumischabfälle wie z. B. Rigips, PVC-Rohre usw.
- Altmetall (keine Motorenblöcke, Spraydosen, Dosen und Kanister mit Restanhaftungen)
- Elektrogroß- und Elektrokleingeräte, Energiesparlampen, LED, Leuchtstoffröhren
- Papier/Pappe (größere Kartonagen) und Kork (Flaschenkork)
- Aluminium (nur sortenrein und ohne Restanhaftung)
- Grünschnitt (siehe: Termine für Schreddergut)
- Altbatterien (keine Autobatterien), Hartkunststoffe und CDs
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der aktuellen Umweltbroschüre der Gemeinde Ascheberg.
Dort im Bereich "Dokumente" finden Sie auch den aktuellen Abfuhrkalender.
Rechtsgrundlagen
Ortsrecht
Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Ascheberg
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Ascheberg
Rechtsgrundlagen allgemein
- Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz - LAbfG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG)