Sperrmüll
Die Abholung von Sperrmüll in der Gemeinde Ascheberg erfolgt auf Antrag bei Remondis. Sie können Ihren Sperrmüll über das folgende Online-Formular anmelden:
Online-Antrag zur Sperrmüllabfuhr bei Remondis |
Telefon für Rückfragen zur Sperrmüllabfuhr: 02541/ 94 45 0
Die Menge und Art der sperrigen Abfälle geben Sie bitte an, damit die Touren wirtschaftlich organisiert werden können. Nur der angemeldete Sperrmüll wird abgeholt (max. 3 m³). Am Abfuhrtag müssen die Gegenstände bis 07.00 Uhr morgens bereitstehen und dürfen frühestens am Abend vorher herausgestellt werden
Zum Sperrmüll gehören:
Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushalten, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die Restmülltonne passen, wie z. B. Möbel (zerlegt, ohne Scheiben), Matratzen, Teppiche usw.
Die Gegenstände dürfen nicht zu schwer sein (bis ca. 80 kg).
Nicht zum Sperrmüll gehören:
Fenster, Türen, Bauschutt, Autoteile, gefüllte Behälter, Elektrogeräte, Metall, Fahrräder, Geschäfts- und Gewerbeabfälle, Kartonagen, Gartenmöbel aus behandeltem Holz, Laminat (ab 2023: Baumischabfall), Teppichböden (ab 2023: Baumischabfall) und anderes.
Weitere Infos unter Telefon: 02541/9445-13
Rechtsgrundlagen
Ortsrecht
Satzung über die Abfallentsorgung
Gebührensatzung Abfallentsorgung
Rechtsgrundlagen allgemein
- Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesabfallgesetz - LAbfG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)