Fundbüro
Sie haben etwas verloren oder eine Fundsache, die Sie melden möchten?
Dann können Sie die Daten bequem von Zuhause auf www.fundbürodeutschland.de eingeben.
Vielleicht ist sogar Ihr verlorenes Lieblingsstück unter den Fundsachen dabei.
Weiterhin stehen Ihnen die Kolleginnen des Fundbüros im Bürgerservice natürlich auch persönlich zur Verfügung:
Über folgenden Link gelangen Sie direkt in die Terminbuchung:
Wo werden die Fundsachen aufbewahrt ?
Fundsachen werden beim Finder oder im Bürgerbüro aufbewahrt.
Fundtiere werden durch die Gemeinde Ascheberg artgerecht untergebracht.
Wie ist das Verfahren, wenn Verlierer und Fundsache wieder "zueinander finden" ?
Wir benachrichtigen den Verlierer umgehend.
Einem Beauftragten können wir eine Fundsache nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht aushändigen.
Finder, die Anspruch auf Eigentumserwerb erhoben haben, benachrichtigen wir nach Ablauf der 6-monatigen Aufbewahrungsfrist über den Eigentumserwerb bzw. fordern sie schriftlich auf, die Fundsache innerhalb eines Monats abzuholen. Wird die Fundsache nicht abgeholt, geht das Recht an der Fundsache auf die Gemeinde Ascheberg über.
Der ehrliche Finder hat generell Ansprüche auf
- Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der Verlierer nicht bekannt wurde.
- Den Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro, von dem Mehrwert 3 %.
- Den Ersatz seiner etwaigen Aufwendungen, z.B. wenn er Transportkosten nachweisen kann.
Rechtsgrundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch