Veranstaltungen
Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. Festumzüge, Märkte, Straßenfeste, Cityläufe, Radrennen usw.) sind erlaubnispflichtig, weil die Flächen hierfür "mehr als verkehrsüblich" in Anspruch genommen und andere Verkehrsteilnehmer dadurch eingeschränkt werden.
In der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis wird u. a. festgelegt, welche Sicherungsmaßnahme zu treffen sind, wie der Veranstaltungsraum abzusperren und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen allgemein
- Straßenverkehrsordnung
- Straßen- und Wegegesetz
Kosten
Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Umfang der Erlaubnis.