Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. Festumzüge, Märkte, Straßenfeste, Cityläufe, Radrennen usw.) sind erlaubnispflichtig, weil die Flächen hierfür "mehr als verkehrsüblich" in Anspruch genommen und andere Verkehrsteilnehmer dadurch eingeschränkt werden.

In der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis wird u. a. festgelegt, welche Sicherungsmaßnahme zu treffen sind, wie der Veranstaltungsraum abzusperren und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. 

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Straßenverkehrsordnung
  • Straßen- und Wegegesetz

Kosten

Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Umfang der Erlaubnis.

Zuständige Stelle

Ordnungsverwaltung
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg

Ansprechpartner