Internetbasiertes Zulassungsverfahren - Online-Abmeldung

Seit dem 1. September 2023 ist für Privatpersonen und juristische Personen die Abmeldung von Fahrzeugen durch die erweiterten Services schneller und günstiger möglich. Das i-Kfz-Portal für den Kreis Coesfeld ist unter
https://i-kfz.kreis-coesfeld.de erreichbar.

Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, können Sie die Außerbetriebsetzung auch bei der Meldebehörde in Ascheberg vornehmen. Wichtig ist, dass alle benötigten Unterlagen zur Abmeldung vollständig vorliegen. Fehlt eine Voraussetzung für die Abmeldung (Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Kennzeichen), kann die Abmeldung nur bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld (Coesfeld, Dülmen oder Lüdinghausen) erfolgen.

Eine Rückfahrt mit dem abgemeldeten Fahrzeug ist nur bis zum Ablauf des Tages der Abmeldung und mit den entwerteten Kennzeichen möglich. Eine Rückfahrt ist die direkte Strecke von der Zulassungsstelle zum Bestimmungsort. Zudem muss die Rückfahrt durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sein.

Sofern das Kennzeichen bereits für die Zulassung eines neuen Fahrzeuges verwendet wurde, ist eine Rückfahrt mit dem abgemeldeten Fahrzeug unter Verwendung der bisherigen entwerteten Kennzeichen nicht möglich.

Die Gemeinde Ascheberg überträgt im Gegensatz zu den Kfz-Zulassungsstellen die Außerbetriebsetzung jedoch nicht direkt an das Kraftfahrtbundesamt (KBA), insofern sind Fahrzeuge und Kennzeichenkombinationen nach der Außerbetriebsetzung nicht sofort für weitere Maßnahmen in den Zulassungsbehörden freigegeben.

Sonderkennzeichen (rote Händlerkennzeichen oder rote Oldtimerkennzeichen) und Wechselkennzeichen dürfen nur bei den jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörden abgemeldet werden.

 

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