Wohngeld
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie anonymisiert mit dem Wohngeldrechner ausrechnen. Wenn Sie einen Online-Antrag stellen möchten, dann nutzen Sie zunächst den Wohngeldrechner, daran schließt sich die Online-Antragstellung an.
Wohngeld wird nach dem Wohngeldgesetz gewährt. Antragsberechtigt sind Mieter (Mietzuschuss) sowie Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung (Lastenzuschuss) sowie Heimbewohner(innen), sofern die Voraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz vorliegen.
Zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens kann Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen, die für den Wohnraum geleistet werden, beantragt werden.
Das Wohngeld richtet sich nach:
- der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung
- dem Gesamteinkommen.
Die Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung beraten zur Antragsberechtigung und prüfen die Vollständigkeit der Unterlagen.
Wohngeld mithilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen
Sie können Wohngeld auch mithilfe von Antragsvordrucken beantragen, indem Sie diese am PC ausfüllen und dann an die u. g. Adresse senden.
Die Antragsformulare finden Sie unter diesem Link (weiter unten auf der Seite):
Antragsformulare Wohngeld
Bitte senden Sie ausgefüllte Formulare inkl. der zusätzlich erforderlichen Unterlagen an:
Rathaus Ascheberg
Wohngeldstelle
Dieningstr. 7
59387 Ascheberg
E-Mail: wohngeldstelle@ascheberg.de
Weitere Informationen zum Wohngeld mit häufig gestellten Fragen (FAQ):
Webseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW
Infos zur Umsetzung der Wohngeldreform 2023 in Ascheberg: Wohngeldreform 2023
Unterlagen
- Wohngeldantrag (Miet- und Lastenzuschuss)
- Einkommensunterlagen der letzten 3 Monate einschl. Weihnachts- und Urlaubsgeld aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- Mietvertrag und Mietbescheinigung bzw. Nachweis der Belastungen bei Eigentum
- je nach Einzelfall weitere Unterlagen
Rechtsgrundlagen
- Wohngeldgesetz/Wohngeldverordnung
- Sozialgesetzbuch
- Einkommenssteuergesetz etc.