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Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie anonymisiert mit dem Wohngeldrechner ausrechnen: Wohngeldrechner

 

Wohngeld online beantragen:

Hier können Sie Ihren entsprechenden Wohngeldantrag online stellen:

Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag

Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag

Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag

Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag

Wohngeld Mietzuschuss Weiterleistungsantrag

Wohngeld Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag

Wohngeld Mietzuschuss Änderungsmitteilung

Wohngeld Lastenzuschuss Änderungsmitteilung

 

Wohngeld wird nach dem Wohngeldgesetz gewährt. Antragsberechtigt sind Mieter (Mietzuschuss) sowie Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung (Lastenzuschuss) sowie Heimbewohner(innen), sofern die Voraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz vorliegen.

Zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens kann Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen, die für den Wohnraum geleistet werden, beantragt werden.

Das Wohngeld richtet sich nach:

  1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  2. der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung
  3. dem Gesamteinkommen.

Die Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung beraten zur Antragsberechtigung und prüfen die Vollständigkeit der Unterlagen.

Wohngeld mithilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen:

Sie können Wohngeld auch mithilfe von Antragsvordrucken beantragen, indem Sie diese am PC ausfüllen und dann an die u. g. Adresse senden.

Die Antragsformulare finden Sie unter diesem Link (weiter unten auf der Seite):

 Antragsformulare Wohngeld

Bitte senden Sie ausgefüllte Formulare inkl. der zusätzlich erforderlichen Unterlagen an:
Rathaus Ascheberg
Wohngeldstelle
Dieningstr. 7
59387 Ascheberg
E-Mail: wohngeldstelle@ascheberg.de

 

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zum Wohngeld mit häufig gestellten Fragen (FAQ):

Webseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW

Infos zur Umsetzung der Wohngeldreform 2023 in Ascheberg: Wohngeldreform 2023

Erforderliche Unterlagen

  • Wohngeldantrag (Miet- und Lastenzuschuss)
  • Einkommensunterlagen der letzten 3 Monate einschl. Weihnachts- und Urlaubsgeld aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • Mietvertrag und Mietbescheinigung bzw. Nachweis der Belastungen bei Eigentum
  • je nach Einzelfall weitere Unterlagen

Rechtsgrundlagen

  • Wohngeldgesetz/Wohngeldverordnung
  • Sozialgesetzbuch 
  • Einkommenssteuergesetz etc.