Friedhofs-, Bestattungs- und Beisetzungsangelegenheiten
Trauern, Abschied nehmen, gedenken, sich erinnern oder zur Ruhe kommen und die Stille genießen – diese Möglichkeiten bieten die Friedhöfe in der Gemeinde Ascheberg.
Die Gemeinde Ascheberg ist Friedhofsträger der Friedhöfe in Ascheberg und Herbern. Da sich beide Friedhöfe zentral im Gemeindegebiet befinden, sind sie auch Orte des Lebens und der Begegnung.
Friedhöfe in Ascheberg und Herbern sind jetzt digital!
Seit dem 01.07.2023 ist es möglich, sich unter der Adresse
https://ascheberg.friedhofsplan.de die Friedhofspläne digital anzusehen.
Vergebene Grabstätten werden in Rot anzeigt, noch ruhende Grabstätten in Gelb, freie Grabstätten in Grün. Per Namenssuche oder Grabnummer können Nutzer schnell herausfinden, wo genau Verstorbene beerdigt oder Urnen beigesetzt worden sind – und werden so gezielt zum richtigen Grab geleitet.
Auch die Grabarten können angesehen werden.
Grabarten und Beisetzungsformen
Die Friedhofskultur steht im Wandel und das spüren wir auch auf den Friedhöfen. Die Nachfrage nach Urnengräbern und pflegefreien Gräbern steigt. Seit dem Jahr 2019 gibt es ein Kolumbarium, ab dem 01.01.2023 besteht die Möglichkeit der Beisetzung einer Urne als Baumbestattung.
Urnenbeisetzungen
- Urnenwahlgrabstätte
- Urnenreihengrabstätte
- Halbanonyme Urnenreihengrabstätte
- Anonyme Urnenreihengrabstätte
- Urnenwahlgrabstätte im Kolumbarium
- Urnenwahlgrabstätte als Baumbestattung
- Urnenreihengrabstätte als Baumbestattung
- Urnenbeisetzung in einer Erdwahlgrabstätte oder Erdreihengrabstätte
Erdbestattungen
- Erdwahlgrabstätte
- Erdreihengrabstätte
- Halbanonyme Erdreihengrabstätte
- Grabkammerwahlgrabstätte
- Sonderwahlgrabstätte
- Kindergrab
- Sternenkinderfeld
Hinweise zur Bepflanzung und Aufstellung von Grabmalen
Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck sowie die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt werden.
Halbanonyme Erd- und Urnenreihengrabstätten, anonyme Urnenreihengrabstätten sowie Urnenwahl- und Urnenreihengrabstätten als Baumbestattung sind Grabstätten ohne gärtnerische Gestaltung. Die Pflege wird vom Friedhofsträger übernommen.
Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen wie Grabeinfassungen auf dem Friedhof bedarf der vorherigen Zustimmung des Friedhofsträgers. Wenn Sie (als Nutzungsberechtigter) eine Auswahl bei einem Steinmetz getroffen haben, übernimmt der Steinmetz in der Regel die Antragstellung für die Genehmigung. Die Gebühr für eine Grabmalgenehmigung beträgt 25,00 Euro und ist vom Nutzungsberechtigten zu zahlen.