Friedhofs-, Bestattungs- und Beisetzungsangelegenheiten
Trauern, Abschied nehmen, gedenken, sich erinnern oder einfach zur Ruhe kommen – all das ermöglichen die Friedhöfe in der Gemeinde Ascheberg. Gleichzeitig sind sie Orte des Lebens, der Begegnung und des würdevollen Miteinanders.
Die Gemeinde Ascheberg ist Trägerin der Friedhöfe in Ascheberg und Herbern. Seit dem 01.01.2026 befindet sich auch der Friedhof in Davensberg in der Verantwortung der Gemeindeverwaltung. Die Katholische Kirchengemeinde St. Lambertus hat die Trägerschaft an die Gemeinde übergeben.Digitale Friedhofspläne für Ascheberg und Herbern
Für die Friedhöfe in Ascheberg und Herbern stehen digitale Friedhofspläne unter https://ascheberg.friedhofsplan.de zur Verfügung.
Dort können Besucherinnen und Besucher:
- belegte Grabstätten (rot),
- noch ruhende Grabstätten (gelb) und
- freie Grabstätten (grün)
einsehen. Über die Namens- oder Grabnummernsuche lässt sich schnell feststellen, wo Verstorbene beerdigt oder Urnen beigesetzt wurden – der Plan führt anschließend gezielt zur entsprechenden Grabstätte. Auch die verschiedenen Grabarten sind dort einsehbar.
Für den Friedhof in Davensberg wird ebenfalls ein digitaler Plan erstellt und künftig öffentlich zugänglich sein.
Grabarten und Beisetzungsformen
Die Friedhofskultur befindet sich im Wandel – auch in Ascheberg. Die Nachfrage nach Urnen- und pflegefreien Grabstätten steigt. Seit 2019 steht ein Kolumbarium zur Verfügung, seit 2023 besteht zudem die Möglichkeit der Beisetzung einer Urne als Baumbestattung.
Angebotene Grabarten:
Friedhof Ascheberg
- Erdreihengrabstätten
- Halbanonyme Erdreihengrabstätten
- Kindergräber (bis zur Vollendung des 5. Lebensjahr)
- Urnenreihengrabstätten
- Halbanonyme Urnenreihengrabstätten
- Anonyme Urnenreihengrabstätten
- Urnenreihengrabstätten als Baumbestattung
- Erdwahlgrabstätten
- Sonderwahlgrabstätten
- Urnenwahlgrabstätten
- Urnenwahlgrabstätten im Außenkolumbarium
- Urnenwahlgrabstätten als Baumbestattung
- Sternenkinderfeld
Friedhof Herbern
- Erdreihengrabstätten
- Halbanonyme Erdreihengrabstätten
- Kindergräber (bis zur Vollendung des 5. Lebensjahr)
- Urnenreihengrabstätten
- Halbanonyme Urnenreihengrabstätten
- Anonyme Urnenreihengrabstätten
- Urnenreihengrabstätten als Baumbestattung
- Erdwahlgrabstätten
- Grabkammerwahlgrabstätten
- Urnenwahlgrabstätten
- Urnenwahlgrabstätten im Außenkolumbarium
- Urnenwahlgrabstätten als Baumbestattung
Friedhof Davensberg
- Erdreihengrabstätten
- Kindergräber (bis zum 5. Lebensjahr)
- Urnenreihengrabstätten
- Halbanonyme Urnenreihengrabstätten
- Erdwahlgrabstätten
- Urnenwahlgrabstätten
Mögliche Beisetzungsformen:
Urnenbeisetzungen
- Urnenwahlgrabstätte
- Urnenreihengrabstätte
- Halbanonyme Urnenreihengrabstätte
- Anonyme Urnenreihengrabstätte
- Urnenwahlgrabstätte im Kolumbarium
- Urnenwahlgrabstätte als Baumbestattung
- Urnenreihengrabstätte als Baumbestattung
- Urnenbeisetzung in Erdwahl- oder Erdreihengrabstätten
Erdbestattungen
- Erdwahlgrabstätte
- Erdreihengrabstätte
- Halbanonyme Erdreihengrabstätte
- Grabkammerwahlgrabstätte
- Sonderwahlgrabstätte
- Kindergrab
- Sternenkinderfeld
Bepflanzung und Grabmale
Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck sowie die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt werden.
Folgende Grabarten sind pflegefrei und ohne gärtnerische Gestaltung vorgesehen:
- halbanonyme Erd- und Urnenreihengrabstätten
- anonyme Urnenreihengrabstätten
- Urnenwahl- und Urnenreihengrabstätten als Baumbestattung
Die Pflege dieser Grabstätten übernimmt der Friedhofsträger.
Für die Errichtung oder Veränderung von Grabmalen und baulichen Anlagen (z. B. Einfassungen) ist eine vorherige Genehmigung des Friedhofsträgers erforderlich. In der Regel übernimmt der beauftragte Steinmetz die Antragstellung. Die Gebühr für die Grabmalgenehmigung beträgt 25,00 Euro und ist vom Nutzungsberechtigten zu entrichten.
Runder Tisch Friedhof
In der Gemeinde Ascheberg gibt es den „Runden Tisch Friedhof“. Die Verwaltung läd zum regelmäßigen Austausch zur Weiterentwicklung der Friedhöfe ein. Neben der Politik sind auch die Kirchengemeinden, Bestatter, Gärtnereien, Steinmetze, die Hospizgruppe, die Heimatvereine, der Seniorenbeirat sowie die Mitarbeiter des Bauhofes vertreten.