Was bedeutet eigentlich Gewässerunterhaltung?

Die Gemeinde Ascheberg wird von mehreren Bächen und Gräben durchzogen. Alle diese Gewässer und ihre Nebenläufe sorgen dafür, dass die auf das Gemeindegebiet niedergehenden Regenfälle abfließen können. Damit die Gewässer in der Lage sind für einen ordnungsgemäßen Wasserabfluss zu sorgen, müssen sie regelmäßig gepflegt (unterhalten) werden. Hierzu gehört im Wesentlichen, dass die Uferböschungen gemäht, Abflusshindernisse wie Müll und Laub beseitigt und Sträucher, Hecken und Bäume im Uferbereich zurückgeschnitten werden.

Wer führt diese Arbeiten durch und wie wurden sie bislang finanziert?

Auf dem Gebiet der Gemeinde Ascheberg übernehmen die Wasser- und Bodenverbände diese Aufgabe. Die dadurch entstehenden Kosten werden der Gemeinde in Rechnung gestellt, die diese bisher aufgrund ihrer Satzung über die Erhebung von Gebühren nach den §§ 6 und 7 KAG NRW für Verbandslasten der Wasserverbände auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der Grundstücke außerhalb der bebauten Ortsteile umgelegt hat.

Was ändert sich ab 2018?

Aufgrund der Änderung des Landeswassergesetzes muss bei der Erhebung der Gewässerunterhaltungsgebühr zwischen befestigten und unbefestigten Flächen unterschieden werden, wobei 90 % der Kosten auf die befestigten Flächen und 10 % auf die unbefestigten Flächen entfallen. Als Gebührenmaßstab ist der Quadratmeter Grundstücksfläche zugrunde zu legen.

Gebührenpflichtig sind die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet des jeweiligen Gewässers, in welchem das Grundstück liegt. Auf einen unmittelbaren Zufluss zum Gewässer kommt es hierbei nicht an. Erstmals werden damit auch die Grundstücke im Innenbereich berücksichtigt. Da die Ermittlung der befestigten und unbefestigten Flächen sehr zeitaufwendig ist, sind die Gebühren ab 2018 zunächst noch nach dem bisherigen Maßstab berechnet und unter dem Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt worden.

Mit diesem Bescheid erfolgt jetzt die Festsetzung der Gewässerunterhaltungsgebühr rückwirkend ab 2018, wobei die bisher im Außenbereich erhobenen Gebühren wieder abgesetzt wurden (Änderungsbetrag im Minus = Gutschrift).

Je nach Zugehörigkeit der Grundstücke zu den einzelnen Wasser- und Bodenverbandsgebieten ergeben sich Gewässerunterhaltungsgebühren zwischen 0,00007 € und 0,00022 € pro qm/Jahr für unbefestigte und 0,01017 € und 0,09314 € pro qm/Jahr für befestigte Flächen.

Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhausgrundstück im Gebiet des Unterhaltungsverbandes Emmerbach mit einer befestigten Fläche von 200 qm und einer unbefestigten Fläche von 400 qm ergibt sich für das Jahr 2025 eine Gebühr in Höhe von 2,07 €.

Befestigte und unbefestigte Flächen

Unter einer befestigten Fläche ist jede Veränderung der natürlichen Bodenoberfläche zu verstehen, die zu einer Verdichtung führt, wie dies insbesondere durch die Bebauung mit Gebäuden und/oder die Befestigung mit Asphalt, Beton, Platten, Pflastersteinen, Rasengittersteinen, Schotter usw. erfolgt.

Zu den nicht befestigten Flächen zählen alle Flächen, die eine natürliche Bodenbeschaffenheit aufweisen (z.B. Rasenflächen, Beete, Wiesen, Äcker, Weiden, Waldflächen).

Sachlich gerechtfertigt ist die Unterscheidung, weil die verschiedenen Flächenarten unterschiedliche Versickerungseigenschaften besitzen.

Wie unterscheiden sich die Gebühren für Niederschlagswasser und Gewässerunterhaltung?

Bei der Niederschlagswassergebühr sind nur diejenigen bebauten und befestigten Flächen gebührenpflichtig, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in den öffentlichen Abwasserkanal eingeleitet wird. Die Gebühr wird für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage erhoben.

Bei der Gewässerunterhaltungsgebühr dagegen ist das gesamte Grundstück differenziert nach befestigter und unbefestigter Fläche zu Grunde zu legen. Sie deckt den Aufwand für die Unterhaltung der Gewässer ab.

Kosten

Den jährlichen Gebührensatz für die Grundstücke im Unterhaltungsverband je m² finden Sie als PDF-Dokument auf dieser Seite im Bereich Dokumente - Gewässerunterhaltungsgebühr.