Grundsätzlich können Schriftstücke amtlich beglaubigt werden, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.

Eine Kopie darf nicht beglaubigt werden, wenn der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.

Es ist nicht möglich, private Schriftstücke für eine private Verwendung amtlich zu beglaubigen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an einen Notar.

 

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Unterlagen

  • Original und Kopie des zu beglaubigenden Dokument

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • 2,00 EUR für Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen
  • 3,75 EUR für Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen
  • 1,00 EUR für Beglaubigung von Zeugniskopien für Bewerbungen