Kampfmittelbeseitigung
Auch mehr als 70 Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges werden in Nordrhein-Westfalen noch in großem Umfang Kampfmittel aus beiden Weltkriegen gefunden.
Der Schutz der Bevölkerung vor den von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren obliegt den örtlichen Ordnungsbehörden, also den Städten und Gemeinden. Der bei der Bezirksregierung Arnsberg ansässige Kampfmittelbeseitigungsdienst unterstützt die örtlichen Ordnungsbehörden bei dieser Tätigkeit.
Aus diesem Grund ist es bei Bauvorhaben jeglicher Art zwingend erforderlich, zu bebauende Grundstücke (unabhängig von Bebauungsart) auf Kampfmittel prüfen zu lassen. Durch Mitteilung der Bauaufsicht wird von der Ordnungsverwaltung zunächst geprüft, ob das Bauvorhaben in einem Bombenabwurf- oder Erdkampfgebiet liegt. Ist dies der Fall, wird bei der Bezirksregierung Arnsberg (Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe) eine Luftbildauswertung beantragt.
Da die Luftbildauswertungen bei der Bezirksregierung Arnsberg je nach Auftragslage mit langen Wartezeiten verbunden sind, ist es sinnvoll, sich vor Stellung eines Bauantrages mit dem Fachbereich in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls bereits einen Antrag auf Prüfung zu stellen.
Voraussetzungen
- Lageplan mit dem eingezeichneten Grundstück
- Formular mit den bauherren- und grundstücksbezogenen Daten
Unterlagen
- Lageplan mit dem eingezeichneten Grundstück
- Antrag auf Überprüfung einer möglichen Kampfmittelbelastung
Rechtsgrundlagen
- Technische Verwaltungsvorschrift für den Kampfmittelbeseitigungsdienst in Nordrhein-Westfalen (TVV KBD NRW)
- Runderlass über die Erstattung der anfallenden Kosten
- Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehörden und dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst