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Straßenreinigung
Die Gemeinde Ascheberg ist gemäß Straßenreinigungsgesetz NRW dazu verpflichtet, die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen, soweit die Reinigungspflicht nicht den Anliegern übertragen ist. In der Anlage zur Straßenreinigungssatzung ist ersichtlich, ob Ihre Straße der Anliegerreinigung unterliegt.
Grundsätzlich gilt, dass alle Anlieger für die Reinigung „ihres“ Gehweges zuständig sind. Die Satzung schreibt eine wöchentliche Reinigung vor. Zur Reinigungspflicht zählt auch die Beseitigung von Wildkraut im Gehweg und von weggeworfenem Müll.
Sofern auf „Ihrer“ Straße keine Straßenkehrmaschine eingesetzt wird, sind Sie als Grundstückseigentümer oder ggf. auch als Mieter nicht nur für den Gehweg, sondern auch für die Reinigung der Fahrbahn zuständig.
Ortsrecht:
Rechtsgrundlage allgemein:
- Straßenreinigungsgesetz NRW
- Kommunalabgabegesetz NRW
Zuständige Organisationseinheit
- Bauverwaltung
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Claire Abend
Tel: 02593 609-6013
E-Mail: abend@ascheberg.de
Die Gemeinde Ascheberg ist gemäß Straßenreinigungsgesetz NRW dazu verpflichtet, die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen, soweit die Reinigungspflicht nicht den Anliegern übertragen ist. In der Anlage zur Straßenreinigungssatzung ist ersichtlich, ob Ihre Straße der Anliegerreinigung unterliegt.
Grundsätzlich gilt, dass alle Anlieger für die Reinigung „ihres“ Gehweges zuständig sind. Die Satzung schreibt eine wöchentliche Reinigung vor. Zur Reinigungspflicht zählt auch die Beseitigung von Wildkraut im Gehweg und von weggeworfenem Müll.
Sofern auf „Ihrer“ Straße keine Straßenkehrmaschine eingesetzt wird, sind Sie als Grundstückseigentümer oder ggf. auch als Mieter nicht nur für den Gehweg, sondern auch für die Reinigung der Fahrbahn zuständig.
Ortsrecht:
Rechtsgrundlage allgemein:
- Straßenreinigungsgesetz NRW
- Kommunalabgabegesetz NRW
Frau
Claire
Abend
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