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Straßenreinigung

Die Gemeinde Ascheberg ist gemäß Straßenreinigungsgesetz NRW dazu verpflichtet, die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen, soweit die Reinigungspflicht nicht den Anliegern übertragen ist. In der Anlage zur Straßenreinigungssatzung ist ersichtlich, ob Ihre Straße der Anliegerreinigung unterliegt.

Grundsätzlich gilt, dass alle Anlieger für die Reinigung „ihres“ Gehweges zuständig sind. Die Satzung schreibt eine wöchentliche Reinigung vor. Zur Reinigungspflicht zählt auch die Beseitigung von Wildkraut im Gehweg und von weggeworfenem Müll.

Sofern auf „Ihrer“ Straße keine Straßenkehrmaschine eingesetzt wird, sind Sie als Grundstückseigentümer oder ggf. auch als Mieter nicht nur für den Gehweg, sondern auch für die Reinigung der Fahrbahn zuständig.

Ortsrecht:

Rechtsgrundlage allgemein:

  • Straßenreinigungsgesetz NRW
  • Kommunalabgabegesetz NRW

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Straßenreinigung

Die Gemeinde Ascheberg ist gemäß Straßenreinigungsgesetz NRW dazu verpflichtet, die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen, soweit die Reinigungspflicht nicht den Anliegern übertragen ist. In der Anlage zur Straßenreinigungssatzung ist ersichtlich, ob Ihre Straße der Anliegerreinigung unterliegt.

Grundsätzlich gilt, dass alle Anlieger für die Reinigung „ihres“ Gehweges zuständig sind. Die Satzung schreibt eine wöchentliche Reinigung vor. Zur Reinigungspflicht zählt auch die Beseitigung von Wildkraut im Gehweg und von weggeworfenem Müll.

Sofern auf „Ihrer“ Straße keine Straßenkehrmaschine eingesetzt wird, sind Sie als Grundstückseigentümer oder ggf. auch als Mieter nicht nur für den Gehweg, sondern auch für die Reinigung der Fahrbahn zuständig.

Ortsrecht:

Rechtsgrundlage allgemein:

  • Straßenreinigungsgesetz NRW
  • Kommunalabgabegesetz NRW
https://serviceportal.ascheberg.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1381/show
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