Der Bürgermeister gratuliert gern den Jubilaren zum 80., 90. Geburtstag und jährlich ab dem 100. Geburtstag, falls dies gewünscht wird.

Aus diesem Grunde setzt sich ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin  der Verwaltung einige Wochen vor dem Ehrentag mit dem Altersjubilar in Verbindung, um zu besprechen, ob und gegebenfalls wann dieser Besuch gewünscht wird.

Rechtsgrundlagen

Runderlass des Ministerpräsidenten bei Alters- und Ehejubiläen vom 30.11.1982 (SMBI. NW. 20023) einschl. der jeweiligen Änderungen.