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Altersjubiläum
Der Bürgermeister gratuliert gern den Jubilaren zum 80., 90. Geburtstag und jährlich ab dem 100. Geburtstag, falls dies gewünscht wird.
Aus diesem Grunde setzt sich ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin der Verwaltung einige Wochen vor dem Ehrentag mit dem Altersjubilar in Verbindung, um zu besprechen, ob und gegebenfalls wann dieser Besuch gewünscht wird.
Rechtsgrundlagen allgemein
Runderlass des Ministerpräsidenten bei Alters- und Ehejubiläen vom 30.11.1982 (SMBI. NW. 20023) einschl. der jeweiligen Änderungen.
Zuständige Organisationseinheiten
- Zentrale Dienste, Bildung und Mobilität
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
- Sekretariat / Vorzimmer Bürgermeister
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
E-Mail: leuer@ascheberg.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Judith Leuer
Tel: 02593 609-1100
E-Mail: leuer@ascheberg.de
Der Bürgermeister gratuliert gern den Jubilaren zum 80., 90. Geburtstag und jährlich ab dem 100. Geburtstag, falls dies gewünscht wird.
Aus diesem Grunde setzt sich ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin der Verwaltung einige Wochen vor dem Ehrentag mit dem Altersjubilar in Verbindung, um zu besprechen, ob und gegebenfalls wann dieser Besuch gewünscht wird.
Rechtsgrundlagen allgemein
Runderlass des Ministerpräsidenten bei Alters- und Ehejubiläen vom 30.11.1982 (SMBI. NW. 20023) einschl. der jeweiligen Änderungen.
https://serviceportal.ascheberg.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/170/showFrau
Judith
Leuer
O.04
Frau
Judith
Leuer
O.04