Im Zuge der Durchführung der verschiedenen Wahlen berät das Wahlamt der Gemeinde Parteien, Wählergruppen und Wahlbewerber.
Das Wahlamt hält die Unterlagen und notwendigen Formulare für eine Kandidatur bereit, gibt diese aus und prüft anschließend die eingereichten Wahlvorschläge auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Die Gemeinde Ascheberg ist für die Durchführung folgender Wahlen zuständig: 

  • Europawahl (alle 5 Jahre)
  • Kommunalwahlen: Wahl des Kreistages und des Gemeinderates (alle 5 Jahre)
  • Wahl des Landrates und des Bürgermeisters (alle 5 Jahre)
  • Bundestagswahlen (alle 4 Jahre)
  • Landtagswahlen (alle 5 Jahre)

Rechtsgrundlagen allgemein:

  • Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
  • Bundestagswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO)
  • Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung NRW (LWahlG NRW, LWahlO NRW)
  • Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
  • Kreisordnung NRW (KrO NRW)
  • Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung NRW (KWahlG NRW, KWahlO NRW)