Es ist empfehlenswert und sinnvoll, für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (z. B. Grundbesitzabgaben, Elternbeiträge etc.) der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie auf dieser Seite.

Der Ärger über Säumniszuschläge, Mahn- und Vollstreckungsgebühren bleibt Ihnen damit erspart. Außerdem verringern Sie somit den Verwaltungsaufwand und helfen der Gemeinde Kosten zu sparen.

Abbuchungen können von jedem Bank- bzw. Postgirokonto erfolgen. Voraussetzung ist, dass Ihr Konto gedeckt ist.

Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren können Sie jederzeit - ohne Risiko und ohne Kosten - widerrufen.

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