BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Kanalanschlussbeiträge

Für die Möglichkeit, die Kanalisation der Gemeinde Ascheberg in Anspruch zu nehmen, ist von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten eines Grundstücks, das für Wohn- und/oder Gewerbezwecke genutzt werden kann, ein einmaliger Kanalanschlussbeitrag zu zahlen.

Mit diesem Beitrag werden die durchschnittlichen Aufwendungen gedeckt, die für die erstmalige Herstellung der gesamten Entwässerungseinrichtungen entstehen.

Die Höhe des Kanalanschlussbeitrages richtet sich nach der Grundstückgröße und der baulichen Ausnutzbarkeit des Grundstücks. Diese wird gemessen über das Maß der Nutzung, also die Anzahl der Vollgeschosse, mit denen das Grundstück maximal bebaut werden kann und die Art der Nutzung, so dass sich der Beitrag z.B. für Gewerbebetriebe um einen sogenannten „Artzuschlag“ erhöht.

Mit dem Beitrag ist der Grundstücksanschluss im öffentlichen Straßenraum bis zur Grundstückgrenze abgegolten. Für die Kanalbauarbeiten auf dem privaten Grundstück ist der Grundstückeigentümer selbst verantwortlich und trägt auch die hierfür entstehenden Kosten.

Ortsrecht

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ascheberg

Rechtsgrundlagen

Zuständige Organisationseinheit

  • Finanzen
    Dieningstraße 7
    59387 Ascheberg

Es hilft Ihnen weiter

Kanalanschlussbeiträge

Für die Möglichkeit, die Kanalisation der Gemeinde Ascheberg in Anspruch zu nehmen, ist von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten eines Grundstücks, das für Wohn- und/oder Gewerbezwecke genutzt werden kann, ein einmaliger Kanalanschlussbeitrag zu zahlen.

Mit diesem Beitrag werden die durchschnittlichen Aufwendungen gedeckt, die für die erstmalige Herstellung der gesamten Entwässerungseinrichtungen entstehen.

Die Höhe des Kanalanschlussbeitrages richtet sich nach der Grundstückgröße und der baulichen Ausnutzbarkeit des Grundstücks. Diese wird gemessen über das Maß der Nutzung, also die Anzahl der Vollgeschosse, mit denen das Grundstück maximal bebaut werden kann und die Art der Nutzung, so dass sich der Beitrag z.B. für Gewerbebetriebe um einen sogenannten „Artzuschlag“ erhöht.

Mit dem Beitrag ist der Grundstücksanschluss im öffentlichen Straßenraum bis zur Grundstückgrenze abgegolten. Für die Kanalbauarbeiten auf dem privaten Grundstück ist der Grundstückeigentümer selbst verantwortlich und trägt auch die hierfür entstehenden Kosten.

Ortsrecht

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Ascheberg

https://serviceportal.ascheberg.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1821/show
Finanzen
Dieningstraße 7 59387 Ascheberg

Frau

Birgit

Rebsch

E.05

02593 609-2011
rebsch@ascheberg.de