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Lohnsteuerkarten

Seit dem 01.01.2011 ist für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht mehr die Meldebehörde verantwortlich, sondern das für Sie zuständige Finanzamt.

Wird im Jahr 2011 z. B. eine Ehe geschlossen oder ein Kind geboren, müssen Sie dies als Steuerpflichtige(r) dem Finanzamt mitteilen. Nur so ist gewährleistet, dass der Arbeitgeber den richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten kann.

Die für das Jahr 2010 ausgestellte Lohnsteuerkarte behält im Jahr 2011 ihre Gültigkeit.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.elster.de

Zuständige Organisationseinheit

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Lohnsteuerkarten

Seit dem 01.01.2011 ist für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht mehr die Meldebehörde verantwortlich, sondern das für Sie zuständige Finanzamt.

Wird im Jahr 2011 z. B. eine Ehe geschlossen oder ein Kind geboren, müssen Sie dies als Steuerpflichtige(r) dem Finanzamt mitteilen. Nur so ist gewährleistet, dass der Arbeitgeber den richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten kann.

Die für das Jahr 2010 ausgestellte Lohnsteuerkarte behält im Jahr 2011 ihre Gültigkeit.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.elster.de

https://serviceportal.ascheberg.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/193/show
Ordnungsverwaltung
Dieningstraße 7 59387 Ascheberg

Frau

Anne

Krebs

02593 609-3016
krebs@ascheberg.de

Frau

Claudia

Neuburg

E.03

02593 609-3014
neuburg@ascheberg.de

Frau

Irmgard

Bouma

02593 609-3013
bouma@ascheberg.de

Herr

Daniel

Szugat

E.03

02593 609-3015
szugat@ascheberg.de