BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein für die Erstuntersuchung bzw. nach einem Jahr für eine weitere Untersuchung. Der Arzt kann frei ausgewählt werden.
Die Unterlagen können Sie schriftlich beantragen oder persönlich im Bürgeramt abholen.
Bitte bringen Sie bei persönlicher Beantragung Ihren gültigen Personalausweis oder Pass mit.
Die Unterlagen können Sie schriftlich beantragen oder persönlich im Bürgeramt abholen.
Bitte bringen Sie bei persönlicher Beantragung Ihren gültigen Personalausweis oder Pass mit.
Rechtsgrundlagen allgemein
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)Kosten
keine.
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Ascheberg
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
E-Mail: buergeramt@ascheberg.de
- Bürgeramt Herbern
Merschstraße 20
59387 Ascheberg-Herbern
E-Mail: buergeramt@ascheberg.de
- Ordnungsverwaltung
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
E-Mail: krueger@ascheberg.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Anne Krebs
Tel: 02593 609-3016
E-Mail: krebs@ascheberg.de
- Frau Claudia Neuburg
Tel: 02593 609-3014
E-Mail: neuburg@ascheberg.de
- Frau Irmgard Bouma
Tel: 02593 609-3013
E-Mail: bouma@ascheberg.de
- Herr Daniel Szugat
Tel: 02593 609-3015
E-Mail: szugat@ascheberg.de
Untersuchungsberechtigungsschein Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein für die Erstuntersuchung bzw. nach einem Jahr für eine weitere Untersuchung. Der Arzt kann frei ausgewählt werden.
Die Unterlagen können Sie schriftlich beantragen oder persönlich im Bürgeramt abholen.
Bitte bringen Sie bei persönlicher Beantragung Ihren gültigen Personalausweis oder Pass mit.
Die Unterlagen können Sie schriftlich beantragen oder persönlich im Bürgeramt abholen.
Bitte bringen Sie bei persönlicher Beantragung Ihren gültigen Personalausweis oder Pass mit.
Rechtsgrundlagen allgemein
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) keine. https://serviceportal.ascheberg.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/196/show Bürgeramt Ascheberg
001 Dieningstraße 7 59387 Ascheberg
Telefon 02593 609-3015
Frau
Anne
Krebs
02593 609-3016
krebs@ascheberg.de
Frau
Claudia
Neuburg
E.03
02593 609-3014
neuburg@ascheberg.de
Frau
Irmgard
Bouma
02593 609-3013
bouma@ascheberg.de
Herr
Daniel
Szugat
E.03
02593 609-3015
szugat@ascheberg.de
Bürgeramt Herbern
001 Merschstraße 20 59387 Ascheberg-Herbern
Telefon 02593 609-3016
Fax 02593 98783
Frau
Anne
Krebs
02593 609-3016
krebs@ascheberg.de
Frau
Claudia
Neuburg
E.03
02593 609-3014
neuburg@ascheberg.de
Frau
Irmgard
Bouma
02593 609-3013
bouma@ascheberg.de
Herr
Daniel
Szugat
E.03
02593 609-3015
szugat@ascheberg.de
Ordnungsverwaltung
001 Dieningstraße 7 59387 Ascheberg
Telefon 02593 609-3010
Fax 02593 98783
Frau
Anne
Krebs
02593 609-3016
krebs@ascheberg.de
Frau
Claudia
Neuburg
E.03
02593 609-3014
neuburg@ascheberg.de
Frau
Irmgard
Bouma
02593 609-3013
bouma@ascheberg.de
Herr
Daniel
Szugat
E.03
02593 609-3015
szugat@ascheberg.de