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Veranstaltungen

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. Festumzüge, Märkte, Straßenfeste, Cityläufe, Radrennen usw.) sind erlaubnispflichtig, weil die Flächen hierfür "mehr als verkehrsüblich" in Anspruch genommen und andere Verkehrsteilnehmer dadurch eingeschränkt werden.

In der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis wird u. a. festgelegt, welche Sicherungsmaßnahme zu treffen sind, wie der Veranstaltungsraum abzusperren und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. 

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Straßenverkehrsordnung
  • Straßen- und Wegegesetz

Kosten

Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Umfang der Erlaubnis.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Veranstaltungen Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. Festumzüge, Märkte, Straßenfeste, Cityläufe, Radrennen usw.) sind erlaubnispflichtig, weil die Flächen hierfür "mehr als verkehrsüblich" in Anspruch genommen und andere Verkehrsteilnehmer dadurch eingeschränkt werden.

In der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis wird u. a. festgelegt, welche Sicherungsmaßnahme zu treffen sind, wie der Veranstaltungsraum abzusperren und wie der betroffene Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. 

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Straßenverkehrsordnung
  • Straßen- und Wegegesetz
Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Umfang der Erlaubnis. https://serviceportal.ascheberg.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/235/show
Ordnungsverwaltung
Dieningstraße 7 59387 Ascheberg

Herr

Daniel

Krüger

Fachgruppenleiter/in

E.09

02593 609-3010
krueger@ascheberg.de