BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Sozialhilfe
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie soweit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben. Darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.
Leistungen
Die Sozialhilfe umfasst
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen sowie
- die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung
Rechtsgrundlagen allgemein
SGB XIIUnterlagen
- Antrag auf Leistungen nach SGB XII, Kapitel III
- Personalausweis/Pass/Schwerbehindertenausweis
- Unterhaltsurteil, Unterhaltsbeschluss, Unterhaltsvergleich u. a.
- Einkommensnachweis (Lohnbescheinigung, Rentenbescheid, Versorgungsbezüge, Arbeitslosengeldbescheid, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid)
- Lohnsteuerkarte, Einkommens- bzw. Lohnsteuerbescheid oder Erklärung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Sparbuch/Festgeldkonto/Bausparverträge/Sparverträge etc.
- Kfz-Schein/-Brief
- Versicherungspolicen und letzte Zahlungsquittung
- Mietbescheinigung/-vertrag/Untermietvertrag
- Nachweise über die Höhe des zu zahlenden Heizkostenabschlages/Stromabschlages
- Bankverbindung
- Nachweis über Rückkaufswert zzgl. Dividenden und Überschussanteile der Lebensversicherung
Zuständige Organisationseinheit
- Sozialverwaltung
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
E-Mail: gemeinde@ascheberg.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Struckamp
Tel: 02593 609-5016
E-Mail: struckamp@ascheberg.de
- Frau Lepper
Tel: 02593 609-5017
E-Mail: lepper@ascheberg.de
Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie soweit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben. Darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.
Leistungen
Die Sozialhilfe umfasst
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen sowie
- die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung
Rechtsgrundlagen allgemein
SGB XII- Antrag auf Leistungen nach SGB XII, Kapitel III
- Personalausweis/Pass/Schwerbehindertenausweis
- Unterhaltsurteil, Unterhaltsbeschluss, Unterhaltsvergleich u. a.
- Einkommensnachweis (Lohnbescheinigung, Rentenbescheid, Versorgungsbezüge, Arbeitslosengeldbescheid, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid)
- Lohnsteuerkarte, Einkommens- bzw. Lohnsteuerbescheid oder Erklärung
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Sparbuch/Festgeldkonto/Bausparverträge/Sparverträge etc.
- Kfz-Schein/-Brief
- Versicherungspolicen und letzte Zahlungsquittung
- Mietbescheinigung/-vertrag/Untermietvertrag
- Nachweise über die Höhe des zu zahlenden Heizkostenabschlages/Stromabschlages
- Bankverbindung
- Nachweis über Rückkaufswert zzgl. Dividenden und Überschussanteile der Lebensversicherung
Frau
Struckamp
O.09
Frau
Lepper
O.09