BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Sozialhilfe

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie soweit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben. Darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.

Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.

Leistungen
Die Sozialhilfe umfasst

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen sowie
  • die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung

Rechtsgrundlagen allgemein

SGB XII

Unterlagen

  • Antrag auf Leistungen nach SGB XII, Kapitel III
  • Personalausweis/Pass/Schwerbehindertenausweis
  • Unterhaltsurteil, Unterhaltsbeschluss, Unterhaltsvergleich u. a.
  • Einkommensnachweis (Lohnbescheinigung, Rentenbescheid, Versorgungsbezüge, Arbeitslosengeldbescheid, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid)
  • Lohnsteuerkarte, Einkommens- bzw. Lohnsteuerbescheid oder Erklärung
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Sparbuch/Festgeldkonto/Bausparverträge/Sparverträge etc.
  • Kfz-Schein/-Brief
  • Versicherungspolicen und letzte Zahlungsquittung
  • Mietbescheinigung/-vertrag/Untermietvertrag
  • Nachweise über die Höhe des zu zahlenden Heizkostenabschlages/Stromabschlages
  • Bankverbindung
  • Nachweis über Rückkaufswert zzgl. Dividenden und Überschussanteile der Lebensversicherung

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Sozialhilfe

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie soweit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben. Darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.

Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.

Leistungen
Die Sozialhilfe umfasst

  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen sowie
  • die jeweils gebotene Beratung und Unterstützung

Rechtsgrundlagen allgemein

SGB XII
  • Antrag auf Leistungen nach SGB XII, Kapitel III
  • Personalausweis/Pass/Schwerbehindertenausweis
  • Unterhaltsurteil, Unterhaltsbeschluss, Unterhaltsvergleich u. a.
  • Einkommensnachweis (Lohnbescheinigung, Rentenbescheid, Versorgungsbezüge, Arbeitslosengeldbescheid, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid)
  • Lohnsteuerkarte, Einkommens- bzw. Lohnsteuerbescheid oder Erklärung
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Sparbuch/Festgeldkonto/Bausparverträge/Sparverträge etc.
  • Kfz-Schein/-Brief
  • Versicherungspolicen und letzte Zahlungsquittung
  • Mietbescheinigung/-vertrag/Untermietvertrag
  • Nachweise über die Höhe des zu zahlenden Heizkostenabschlages/Stromabschlages
  • Bankverbindung
  • Nachweis über Rückkaufswert zzgl. Dividenden und Überschussanteile der Lebensversicherung
https://serviceportal.ascheberg.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/239/show
Sozialverwaltung
Dieningstraße 7 59387 Ascheberg
Telefon 02593 609-5010
Fax 02593 609-1099

Frau

Struckamp

O.09

02593 609-5016
struckamp@ascheberg.de

Frau

Lepper

O.09

02593 609-5017
lepper@ascheberg.de