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Führungszeugnis

Mit dem elektronischen Ausweis ist es möglich, das Führungszeugsnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen: Jetzt online beantragen

Die Bearbeitungszeit für den Auszug aus dem Bundeszentralregister liegt bei zwei bis drei Wochen.

Ohne den elektronischen Personalausweis kann das Führungszeugnis persönlich im Bürgerbüro beantragt werden (bitte Ausweis mitbringen).

Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person (z. B. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der betreffenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann. 

Lediglich gesetzliche Vertreter können für die betreute Person einen Antrag stellen.

Beachten Sie bitte, dass es mehrere Arten von Führungszeugnissen gibt:

  • für private Zwecke (N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (O)
  • erweitertes Führungszeugnis

Beachten Sie deshalb, welche Art von Führungszeugnis Sie beantragen. Das Führungszeugnis mit der Belegart "N" nach § 30a Bundeszentralregistergesetz erhalten Sie per Post. Führungszeugnissen mit der Belegart "O" muss zwingend die Anschrift der Behörde beigefügt werden, welche das Führungszeugnis erhalten soll, außerdem den Verwendungszweck angeben. Erweiterte Führungszeugnisse können nur beantragt werden, wenn eine schriftliche Aufforderung mit Bestätigung, der Voraussetzung nach § 30a Abs.1 Bundeszentralregistergesetz vorliegt und dies von der anfordernden Stelle verlangt wird.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei erweitertem Führungszeugnis ein Nachweis, dass dieses erforderlich ist!
  • bei Behördenführungszeugnissen: Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis benötigt wird
  • bei Führungszeugnisse für ehrenamtliche Tätigkeiten: Nachweis, dass das Führungszeugnis für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird

Kosten

13,00 EUR

Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Umständen möglich. Ein entsprechender Nachweis ist bei Antragstellung vorzulegen. 

Weitere Informationen

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Führungszeugnis

Mit dem elektronischen Ausweis ist es möglich, das Führungszeugsnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen: Jetzt online beantragen

Die Bearbeitungszeit für den Auszug aus dem Bundeszentralregister liegt bei zwei bis drei Wochen.

Ohne den elektronischen Personalausweis kann das Führungszeugnis persönlich im Bürgerbüro beantragt werden (bitte Ausweis mitbringen).

Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person (z. B. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der betreffenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann. 

Lediglich gesetzliche Vertreter können für die betreute Person einen Antrag stellen.

Beachten Sie bitte, dass es mehrere Arten von Führungszeugnissen gibt:

  • für private Zwecke (N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (O)
  • erweitertes Führungszeugnis

Beachten Sie deshalb, welche Art von Führungszeugnis Sie beantragen. Das Führungszeugnis mit der Belegart "N" nach § 30a Bundeszentralregistergesetz erhalten Sie per Post. Führungszeugnissen mit der Belegart "O" muss zwingend die Anschrift der Behörde beigefügt werden, welche das Führungszeugnis erhalten soll, außerdem den Verwendungszweck angeben. Erweiterte Führungszeugnisse können nur beantragt werden, wenn eine schriftliche Aufforderung mit Bestätigung, der Voraussetzung nach § 30a Abs.1 Bundeszentralregistergesetz vorliegt und dies von der anfordernden Stelle verlangt wird.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei erweitertem Führungszeugnis ein Nachweis, dass dieses erforderlich ist!
  • bei Behördenführungszeugnissen: Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis benötigt wird
  • bei Führungszeugnisse für ehrenamtliche Tätigkeiten: Nachweis, dass das Führungszeugnis für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird

Bundesamt für Justiz

13,00 EUR

Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Umständen möglich. Ein entsprechender Nachweis ist bei Antragstellung vorzulegen. 

https://serviceportal.ascheberg.de:443/mitarbeiter/-/egov-bis-detail/dienstleistung/191/show
Bürgeramt Ascheberg
Dieningstraße 7 59387 Ascheberg
Telefon 02593 609-3015

Frau

Irmgard

Bouma

02593 609-3013
bouma@ascheberg.de

Frau

Claudia

Neuburg

E.03

02593 609-3014
neuburg@ascheberg.de

Herr

Daniel

Szugat

E.03

02593 609-3015
szugat@ascheberg.de

Frau

Anne

Krebs

02593 609-3016
krebs@ascheberg.de
Bürgeramt Herbern
Merschstraße 20 59387 Ascheberg-Herbern
Telefon 02593 609-3016
Fax 02593 98783

Frau

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bouma@ascheberg.de

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Szugat

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szugat@ascheberg.de

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Anne

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02593 609-3016
krebs@ascheberg.de