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Lohnsteuerkarten
Seit dem 01.01.2011 ist für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht mehr die Meldebehörde verantwortlich, sondern das für Sie zuständige Finanzamt.
Wird im Jahr 2011 z. B. eine Ehe geschlossen oder ein Kind geboren, müssen Sie dies als Steuerpflichtige(r) dem Finanzamt mitteilen. Nur so ist gewährleistet, dass der Arbeitgeber den richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten kann.
Die für das Jahr 2010 ausgestellte Lohnsteuerkarte behält im Jahr 2011 ihre Gültigkeit.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.elster.de
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnungsverwaltung
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Anne Krebs
Tel: 02593 609-3016
E-Mail: krebs@ascheberg.de
- Frau Claudia Neuburg
Tel: 02593 609-3014
E-Mail: neuburg@ascheberg.de
- Frau Irmgard Bouma
Tel: 02593 609-3013
E-Mail: bouma@ascheberg.de
- Herr Daniel Szugat
Tel: 02593 609-3015
E-Mail: szugat@ascheberg.de
Seit dem 01.01.2011 ist für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht mehr die Meldebehörde verantwortlich, sondern das für Sie zuständige Finanzamt.
Wird im Jahr 2011 z. B. eine Ehe geschlossen oder ein Kind geboren, müssen Sie dies als Steuerpflichtige(r) dem Finanzamt mitteilen. Nur so ist gewährleistet, dass der Arbeitgeber den richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten kann.
Die für das Jahr 2010 ausgestellte Lohnsteuerkarte behält im Jahr 2011 ihre Gültigkeit.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.elster.de
Frau
Anne
Krebs
Frau
Claudia
Neuburg
E.03
Frau
Irmgard
Bouma
Herr
Daniel
Szugat
E.03