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Melderegisterauskunft

Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft aus dem Melderegister.
Einfache Melderegisterauskünfte umfassen:

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • ggf. die Tatsache, dass die Person verstorben ist.

Voraussetzungen:

  • formloser Antrag (durch persönliche Vorsprache oder schriftlich)
    Wir benötigen in der Regel 4 Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z. B. Vorname, Familienname, Geschlecht, Geburtsdatum, eine Anschrift).

Im Antrag muss erklärt werden, dass die Daten nicht verwendet werden für: 
    a) Werbung + Adresshandel
    b) gewerbliche Zwecke 
es sei denn, die betroffene Person hat die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.

Erweiterte Melderegisterauskünfte umfassen:

  • frühere Namen,
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat.
  • Familienstand, beschränkt auf die Aufgabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum,
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

Voraussetzungen:

  • formloser schriftlicher Antrag mit Erklärung

Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist zusätzlich zu den 4 Identifizierungsmerkmalen ein berechtigtes Interesse nachzuweisen (z. B. durch Schuldtitel). 

Rechtsgrundlagen allgemein

Hinweis nach DSGVO

Kosten

11,00 € einfache Melderegisterauskunft
15,00 € erweiterte Melderegisterauskunft
50,00 € aus Altdatei 
Sie haben folgende Möglichkeiten, die Gebühr zu entrichten:

  • durch Zusendung eines Verrechnungsschecks
  • durch Erteilung einer Einzugsermächtigung
  • durch Zusendung der Kopie des Einzahlungsbeleges auf eines der Konten der Gemeindekasse Ascheberg:
    Sparkasse Westmünsterland  KTO 5 000 187 BLZ 401 545 30
    IBAN DE 66 4015 4530 0005 0001 87 BIC WELADE3WXXX
    Volksbank Ascheberg-Herbern eG  KTO 20 108 000  BLZ 400 696 01
    IBAN DE 64 4006 9601 0020 1080 00 BIC GENODEM1CAN
    Postgirokonto Dortmund KTO 8876-465 BLZ 440 100 46
    IBAN: DE 26 4401 0046 0008 8764 65 BIC PBNKDEFF
    (bitte als Verwendungszweck angeben: Melderegisterauskunft; Sachk. 431101, KST 303301, KTR 020401)

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Melderegisterauskunft

Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft aus dem Melderegister.
Einfache Melderegisterauskünfte umfassen:

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • ggf. die Tatsache, dass die Person verstorben ist.

Voraussetzungen:

  • formloser Antrag (durch persönliche Vorsprache oder schriftlich)
    Wir benötigen in der Regel 4 Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z. B. Vorname, Familienname, Geschlecht, Geburtsdatum, eine Anschrift).

Im Antrag muss erklärt werden, dass die Daten nicht verwendet werden für: 
    a) Werbung + Adresshandel
    b) gewerbliche Zwecke 
es sei denn, die betroffene Person hat die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.

Erweiterte Melderegisterauskünfte umfassen:

  • frühere Namen,
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat.
  • Familienstand, beschränkt auf die Aufgabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum,
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

Voraussetzungen:

  • formloser schriftlicher Antrag mit Erklärung

Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist zusätzlich zu den 4 Identifizierungsmerkmalen ein berechtigtes Interesse nachzuweisen (z. B. durch Schuldtitel). 

Rechtsgrundlagen allgemein

Hinweis nach DSGVO

11,00 € einfache Melderegisterauskunft
15,00 € erweiterte Melderegisterauskunft
50,00 € aus Altdatei 
Sie haben folgende Möglichkeiten, die Gebühr zu entrichten:

  • durch Zusendung eines Verrechnungsschecks
  • durch Erteilung einer Einzugsermächtigung
  • durch Zusendung der Kopie des Einzahlungsbeleges auf eines der Konten der Gemeindekasse Ascheberg:
    Sparkasse Westmünsterland  KTO 5 000 187 BLZ 401 545 30
    IBAN DE 66 4015 4530 0005 0001 87 BIC WELADE3WXXX
    Volksbank Ascheberg-Herbern eG  KTO 20 108 000  BLZ 400 696 01
    IBAN DE 64 4006 9601 0020 1080 00 BIC GENODEM1CAN
    Postgirokonto Dortmund KTO 8876-465 BLZ 440 100 46
    IBAN: DE 26 4401 0046 0008 8764 65 BIC PBNKDEFF
    (bitte als Verwendungszweck angeben: Melderegisterauskunft; Sachk. 431101, KST 303301, KTR 020401)
https://serviceportal.ascheberg.de:443/mitarbeiter/-/egov-bis-detail/dienstleistung/194/show
Bürgeramt Ascheberg
Dieningstraße 7 59387 Ascheberg
Telefon 02593 609-3015

Frau

Anne

Krebs

02593 609-3016
krebs@ascheberg.de

Frau

Claudia

Neuburg

E.03

02593 609-3014
neuburg@ascheberg.de

Frau

Irmgard

Bouma

02593 609-3013
bouma@ascheberg.de

Herr

Daniel

Szugat

E.03

02593 609-3015
szugat@ascheberg.de
Bürgeramt Herbern
Merschstraße 20 59387 Ascheberg-Herbern
Telefon 02593 609-3016
Fax 02593 98783

Frau

Anne

Krebs

02593 609-3016
krebs@ascheberg.de

Frau

Claudia

Neuburg

E.03

02593 609-3014
neuburg@ascheberg.de

Frau

Irmgard

Bouma

02593 609-3013
bouma@ascheberg.de

Herr

Daniel

Szugat

E.03

02593 609-3015
szugat@ascheberg.de