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Widerspruchs- und Einwilligungsrecht gegen die Weitergabe von persönlichen Daten aus dem Melderegister
Widerspruchsrecht
Sie können Widerspruch erheben gegen die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an:
- Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen
- Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- Private Melderegisteranfrager über das Internet
Bei Vorlage des schriftlichen Widerspruches werden Ihre persönlichen Daten an die vorstehend genannten Stellen nicht weitergegeben.
Einwilligungserfordernis
Für die Weitergabe der nachstehenden Auskünfte ist Ihre schriftliche Einwilligung erforderlich:
- Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie an Presse und Rundfunk
- Auskünfte über sämtliche Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, an Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der jährlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Ascheberg.
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnungsverwaltung
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Anne Krebs
Tel: 02593 609-3016
E-Mail: krebs@ascheberg.de
- Frau Claudia Neuburg
Tel: 02593 609-3014
E-Mail: neuburg@ascheberg.de
- Frau Irmgard Bouma
Tel: 02593 609-3013
E-Mail: bouma@ascheberg.de
- Herr Daniel Szugat
Tel: 02593 609-3015
E-Mail: szugat@ascheberg.de
Widerspruchsrecht
Sie können Widerspruch erheben gegen die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an:
- Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen
- Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- Private Melderegisteranfrager über das Internet
Bei Vorlage des schriftlichen Widerspruches werden Ihre persönlichen Daten an die vorstehend genannten Stellen nicht weitergegeben.
Einwilligungserfordernis
Für die Weitergabe der nachstehenden Auskünfte ist Ihre schriftliche Einwilligung erforderlich:
- Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie an Presse und Rundfunk
- Auskünfte über sämtliche Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, an Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der jährlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Ascheberg.
https://serviceportal.ascheberg.de:443/mitarbeiter/-/egov-bis-detail/dienstleistung/215/showFrau
Anne
Krebs
Frau
Claudia
Neuburg
E.03
Frau
Irmgard
Bouma
Herr
Daniel
Szugat
E.03