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Widerspruchs- und Einwilligungsrecht gegen die Weitergabe von persönlichen Daten aus dem Melderegister

Widerspruchsrecht
Sie können Widerspruch erheben gegen die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an: 

  • Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen
  • Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden
  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • Private Melderegisteranfrager über das Internet

Bei Vorlage des schriftlichen Widerspruches werden Ihre persönlichen Daten an die vorstehend genannten Stellen nicht weitergegeben.

Einwilligungserfordernis
Für die Weitergabe der nachstehenden Auskünfte ist Ihre schriftliche Einwilligung erforderlich:

  • Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie an Presse und Rundfunk
  • Auskünfte über sämtliche Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, an Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der jährlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Ascheberg.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Widerspruchs- und Einwilligungsrecht gegen die Weitergabe von persönlichen Daten aus dem Melderegister

Widerspruchsrecht
Sie können Widerspruch erheben gegen die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an: 

  • Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen
  • Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden
  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • Private Melderegisteranfrager über das Internet

Bei Vorlage des schriftlichen Widerspruches werden Ihre persönlichen Daten an die vorstehend genannten Stellen nicht weitergegeben.

Einwilligungserfordernis
Für die Weitergabe der nachstehenden Auskünfte ist Ihre schriftliche Einwilligung erforderlich:

  • Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie an Presse und Rundfunk
  • Auskünfte über sämtliche Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, an Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der jährlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Ascheberg.

https://serviceportal.ascheberg.de:443/mitarbeiter/-/egov-bis-detail/dienstleistung/215/show
Ordnungsverwaltung
Dieningstraße 7 59387 Ascheberg

Frau

Anne

Krebs

02593 609-3016
krebs@ascheberg.de

Frau

Claudia

Neuburg

E.03

02593 609-3014
neuburg@ascheberg.de

Frau

Irmgard

Bouma

02593 609-3013
bouma@ascheberg.de

Herr

Daniel

Szugat

E.03

02593 609-3015
szugat@ascheberg.de