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Fundbüro
Eine Fundsache können Sie bei uns telefonisch melden, oder bei uns vorbeibringen.
Sie sind als Finder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet, eine Fundsache mit einem geschätzten Wert von mehr als 10,00 Euro der Ordnungsbehörde - in Ascheberg dem Bürgerbüro - zu melden!
Auch wenn Sie selbst etwas verloren haben, können Sie natürlich bei uns telefonisch oder per Email erfragen, ob wir eine solche Fundsache erhalten haben.
Wo werden die Fundsachen aufbewahrt ?
Fundsachen werden beim Finder oder im Bürgerbüro aufbewahrt.
Fundtiere werden durch die Gemeinde Ascheberg artgerecht untergebracht.
Wie ist das Verfahren, wenn Verlierer und Fundsache wieder "zueinander finden" ?
Wir benachrichtigen den Verlierer umgehend.
Einem Beauftragten können wir eine Fundsache nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht aushändigen.
Finder, die Anspruch auf Eigentumserwerb erhoben haben, benachrichtigen wir nach Ablauf der 6-monatigen Aufbewahrungsfrist über den Eigentumserwerb bzw. fordern sie schriftlich auf, die Fundsache innerhalb eines Monats abzuholen. Wird die Fundsache nicht abgeholt, geht das Recht an der Fundsache auf die Gemeinde Ascheberg über.
Der ehrliche Finder hat generell Ansprüche auf
- Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der Verlierer nicht bekannt wurde.
- Den Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro, von dem Mehrwert 3 %.
- Den Ersatz seiner etwaigen Aufwendungen, z.B. wenn er Transportkosten nachweisen kann.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bürgerliches Gesetzbuch
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Ascheberg
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
E-Mail: buergeramt@ascheberg.de
- Bürgeramt Herbern
Merschstraße 20
59387 Ascheberg-Herbern
E-Mail: buergeramt@ascheberg.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Anne Krebs
Tel: 02593 609-3016
E-Mail: krebs@ascheberg.de
- Frau Claudia Neuburg
Tel: 02593 609-3014
E-Mail: neuburg@ascheberg.de
- Frau Irmgard Bouma
Tel: 02593 609-3013
E-Mail: bouma@ascheberg.de
- Herr Daniel Szugat
Tel: 02593 609-3015
E-Mail: szugat@ascheberg.de
Eine Fundsache können Sie bei uns telefonisch melden, oder bei uns vorbeibringen.
Sie sind als Finder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet, eine Fundsache mit einem geschätzten Wert von mehr als 10,00 Euro der Ordnungsbehörde - in Ascheberg dem Bürgerbüro - zu melden!
Auch wenn Sie selbst etwas verloren haben, können Sie natürlich bei uns telefonisch oder per Email erfragen, ob wir eine solche Fundsache erhalten haben.
Wo werden die Fundsachen aufbewahrt ?
Fundsachen werden beim Finder oder im Bürgerbüro aufbewahrt.
Fundtiere werden durch die Gemeinde Ascheberg artgerecht untergebracht.
Wie ist das Verfahren, wenn Verlierer und Fundsache wieder "zueinander finden" ?
Wir benachrichtigen den Verlierer umgehend.
Einem Beauftragten können wir eine Fundsache nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht aushändigen.
Finder, die Anspruch auf Eigentumserwerb erhoben haben, benachrichtigen wir nach Ablauf der 6-monatigen Aufbewahrungsfrist über den Eigentumserwerb bzw. fordern sie schriftlich auf, die Fundsache innerhalb eines Monats abzuholen. Wird die Fundsache nicht abgeholt, geht das Recht an der Fundsache auf die Gemeinde Ascheberg über.
Der ehrliche Finder hat generell Ansprüche auf
- Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der Verlierer nicht bekannt wurde.
- Den Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro, von dem Mehrwert 3 %.
- Den Ersatz seiner etwaigen Aufwendungen, z.B. wenn er Transportkosten nachweisen kann.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bürgerliches Gesetzbuch
https://serviceportal.ascheberg.de:443/mitarbeiter/-/egov-bis-detail/dienstleistung/218/showFrau
Anne
Krebs
Frau
Claudia
Neuburg
E.03
Frau
Irmgard
Bouma
Herr
Daniel
Szugat
E.03
Frau
Anne
Krebs
Frau
Claudia
Neuburg
E.03
Frau
Irmgard
Bouma
Herr
Daniel
Szugat
E.03