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Fundbüro

Eine Fundsache können Sie bei uns telefonisch melden, oder bei uns vorbeibringen.
Sie sind als Finder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet, eine Fundsache mit einem geschätzten Wert von mehr als 10,00 Euro der Ordnungsbehörde - in Ascheberg dem Bürgerbüro - zu melden!

Auch wenn Sie selbst etwas verloren haben, können Sie natürlich bei uns telefonisch oder per Email erfragen, ob wir eine solche Fundsache erhalten haben. 

Wo werden die Fundsachen aufbewahrt ? 
Fundsachen werden beim Finder oder im Bürgerbüro aufbewahrt.
Fundtiere werden durch die Gemeinde Ascheberg artgerecht untergebracht.

Wie ist das Verfahren, wenn Verlierer und Fundsache wieder "zueinander finden" ? 
Wir benachrichtigen den Verlierer umgehend.
Einem Beauftragten können wir eine Fundsache nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht aushändigen.
Finder, die Anspruch auf Eigentumserwerb erhoben haben, benachrichtigen wir nach Ablauf der 6-monatigen Aufbewahrungsfrist  über den Eigentumserwerb bzw. fordern sie schriftlich auf, die Fundsache innerhalb eines Monats abzuholen. Wird die Fundsache nicht abgeholt, geht das Recht an der Fundsache auf die Gemeinde Ascheberg über.

Der ehrliche Finder hat generell Ansprüche auf 

  • Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der Verlierer nicht bekannt wurde.
  • Den Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro, von dem Mehrwert 3 %.
  • Den Ersatz seiner etwaigen Aufwendungen, z.B. wenn er Transportkosten nachweisen kann.

Rechtsgrundlagen allgemein

Bürgerliches Gesetzbuch

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Fundbüro

Eine Fundsache können Sie bei uns telefonisch melden, oder bei uns vorbeibringen.
Sie sind als Finder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet, eine Fundsache mit einem geschätzten Wert von mehr als 10,00 Euro der Ordnungsbehörde - in Ascheberg dem Bürgerbüro - zu melden!

Auch wenn Sie selbst etwas verloren haben, können Sie natürlich bei uns telefonisch oder per Email erfragen, ob wir eine solche Fundsache erhalten haben. 

Wo werden die Fundsachen aufbewahrt ? 
Fundsachen werden beim Finder oder im Bürgerbüro aufbewahrt.
Fundtiere werden durch die Gemeinde Ascheberg artgerecht untergebracht.

Wie ist das Verfahren, wenn Verlierer und Fundsache wieder "zueinander finden" ? 
Wir benachrichtigen den Verlierer umgehend.
Einem Beauftragten können wir eine Fundsache nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht aushändigen.
Finder, die Anspruch auf Eigentumserwerb erhoben haben, benachrichtigen wir nach Ablauf der 6-monatigen Aufbewahrungsfrist  über den Eigentumserwerb bzw. fordern sie schriftlich auf, die Fundsache innerhalb eines Monats abzuholen. Wird die Fundsache nicht abgeholt, geht das Recht an der Fundsache auf die Gemeinde Ascheberg über.

Der ehrliche Finder hat generell Ansprüche auf 

  • Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der Verlierer nicht bekannt wurde.
  • Den Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro, von dem Mehrwert 3 %.
  • Den Ersatz seiner etwaigen Aufwendungen, z.B. wenn er Transportkosten nachweisen kann.

Rechtsgrundlagen allgemein

Bürgerliches Gesetzbuch

https://serviceportal.ascheberg.de:443/mitarbeiter/-/egov-bis-detail/dienstleistung/218/show
Bürgeramt Ascheberg
Dieningstraße 7 59387 Ascheberg
Telefon 02593 609-3015

Frau

Anne

Krebs

02593 609-3016
krebs@ascheberg.de

Frau

Claudia

Neuburg

E.03

02593 609-3014
neuburg@ascheberg.de

Frau

Irmgard

Bouma

02593 609-3013
bouma@ascheberg.de

Herr

Daniel

Szugat

E.03

02593 609-3015
szugat@ascheberg.de
Bürgeramt Herbern
Merschstraße 20 59387 Ascheberg-Herbern
Telefon 02593 609-3016
Fax 02593 98783

Frau

Anne

Krebs

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krebs@ascheberg.de

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Claudia

Neuburg

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