BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Fischereischein

Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, muss Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein. Voraussetzung für die Ausstellung eines Jahresfischereischeines oder Fünfjahresfischereischeines ist eine bestandene Fischerprüfung. 

Fischerprüfungen nimmt die Untere Fischereibehörde beim Kreis Coesfeld ab (siehe Anliegen Fischerprüfung des Kreises Coesfeld).

Die Termine für die Fischerprüfungen erfahren Sie ebenfalls beim Kreis Coesfeld.

Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, stellen wir Ihnen gerne einen Fischereischein aus. Der Fischereischein ist im gesamten Bundesgebiet gültig.

Jugendliche, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben,  können ohne eine Prüfung abgelegt zu haben, einen Jugendfischereischein erhalten. Mit diesem darf der Jugendliche in Begleitung eines Fischereischeininhabers mit abgelegter Fischerprüfung angeln.

Rechtsgrundlagen allgemein

Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFischG NRW)

Unterlagen

  • Zeugnis der staatlichen Fischereiprüfung bzw. vorheriger Fischereischein
  • Personalausweis/Reisepass
  • 1 Passfoto (bei Neuausstellung)

Kosten

Jugendfischereischein: 8,00 €
Jahres-Fischereischein: 16,00 €
Fünfjahres-Fischereischein: 48,00 €

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Fischereischein

Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, muss Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein. Voraussetzung für die Ausstellung eines Jahresfischereischeines oder Fünfjahresfischereischeines ist eine bestandene Fischerprüfung. 

Fischerprüfungen nimmt die Untere Fischereibehörde beim Kreis Coesfeld ab (siehe Anliegen Fischerprüfung des Kreises Coesfeld).

Die Termine für die Fischerprüfungen erfahren Sie ebenfalls beim Kreis Coesfeld.

Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, stellen wir Ihnen gerne einen Fischereischein aus. Der Fischereischein ist im gesamten Bundesgebiet gültig.

Jugendliche, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben,  können ohne eine Prüfung abgelegt zu haben, einen Jugendfischereischein erhalten. Mit diesem darf der Jugendliche in Begleitung eines Fischereischeininhabers mit abgelegter Fischerprüfung angeln.

Rechtsgrundlagen allgemein

Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFischG NRW)

  • Zeugnis der staatlichen Fischereiprüfung bzw. vorheriger Fischereischein
  • Personalausweis/Reisepass
  • 1 Passfoto (bei Neuausstellung)

Jugendfischereischein: 8,00 €
Jahres-Fischereischein: 16,00 €
Fünfjahres-Fischereischein: 48,00 €

https://serviceportal.ascheberg.de:443/mitarbeiter/-/egov-bis-detail/dienstleistung/219/show
Ordnungsverwaltung
Dieningstraße 7 59387 Ascheberg

Herr

Daniel

Szugat

E.03

02593 609-3015
szugat@ascheberg.de

Frau

Irmgard

Bouma

02593 609-3013
bouma@ascheberg.de

Frau

Claudia

Neuburg

E.03

02593 609-3014
neuburg@ascheberg.de

Frau

Anne

Krebs

02593 609-3016
krebs@ascheberg.de