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Fischereischein
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, muss Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein. Voraussetzung für die Ausstellung eines Jahresfischereischeines oder Fünfjahresfischereischeines ist eine bestandene Fischerprüfung.
Fischerprüfungen nimmt die Untere Fischereibehörde beim Kreis Coesfeld ab (siehe Anliegen Fischerprüfung des Kreises Coesfeld).
Die Termine für die Fischerprüfungen erfahren Sie ebenfalls beim Kreis Coesfeld.
Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, stellen wir Ihnen gerne einen Fischereischein aus. Der Fischereischein ist im gesamten Bundesgebiet gültig.
Jugendliche, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können ohne eine Prüfung abgelegt zu haben, einen Jugendfischereischein erhalten. Mit diesem darf der Jugendliche in Begleitung eines Fischereischeininhabers mit abgelegter Fischerprüfung angeln.
Rechtsgrundlagen allgemein
Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFischG NRW)
Unterlagen
- Zeugnis der staatlichen Fischereiprüfung bzw. vorheriger Fischereischein
- Personalausweis/Reisepass
- 1 Passfoto (bei Neuausstellung)
Kosten
Jugendfischereischein: 8,00 €
Jahres-Fischereischein: 16,00 €
Fünfjahres-Fischereischein: 48,00 €
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnungsverwaltung
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Daniel Szugat
Tel: 02593 609-3015
E-Mail: szugat@ascheberg.de
- Frau Irmgard Bouma
Tel: 02593 609-3013
E-Mail: bouma@ascheberg.de
- Frau Claudia Neuburg
Tel: 02593 609-3014
E-Mail: neuburg@ascheberg.de
- Frau Anne Krebs
Tel: 02593 609-3016
E-Mail: krebs@ascheberg.de
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, muss Inhaber eines gültigen Fischereischeines sein. Voraussetzung für die Ausstellung eines Jahresfischereischeines oder Fünfjahresfischereischeines ist eine bestandene Fischerprüfung.
Fischerprüfungen nimmt die Untere Fischereibehörde beim Kreis Coesfeld ab (siehe Anliegen Fischerprüfung des Kreises Coesfeld).
Die Termine für die Fischerprüfungen erfahren Sie ebenfalls beim Kreis Coesfeld.
Wenn Sie die Fischerprüfung bestanden haben, stellen wir Ihnen gerne einen Fischereischein aus. Der Fischereischein ist im gesamten Bundesgebiet gültig.
Jugendliche, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können ohne eine Prüfung abgelegt zu haben, einen Jugendfischereischein erhalten. Mit diesem darf der Jugendliche in Begleitung eines Fischereischeininhabers mit abgelegter Fischerprüfung angeln.
Rechtsgrundlagen allgemein
Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFischG NRW)
- Zeugnis der staatlichen Fischereiprüfung bzw. vorheriger Fischereischein
- Personalausweis/Reisepass
- 1 Passfoto (bei Neuausstellung)
Jugendfischereischein: 8,00 €
Jahres-Fischereischein: 16,00 €
Fünfjahres-Fischereischein: 48,00 €
Herr
Daniel
Szugat
E.03
Frau
Irmgard
Bouma
Frau
Claudia
Neuburg
E.03
Frau
Anne
Krebs