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Märkte

Die Gemeinde Ascheberg veranstaltet in der Ortschaft Ascheberg einen Wochenmarkt und jährlich in Ascheberg und Davensberg einen Jahrmarkt (Kirmes). Diese Veranstaltungen sind durch die Verwaltung zu organisieren und zu überwachen.

Wochenmarkt:   
Der Wochenmarkt findet donnerstags auf dem Katharinenplatz von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

Jahrmarkt (Kirmes):
Ein Jahrmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Händlern Waren aller Art anbietet.

Termine der Kirmes:   

>> Kirmes – Gemeinde Ascheberg

Darüber hinaus findet in der Ortschaft Herbern alljährlich am Wochenende vor Ostern im Ortskern ein von der Werbegemeinschaft „Herbern Parat“ organisierter Jahrmarkt unter der Bezeichnung „Frühlingsmarkt – Herbern erleben“ statt. 

Ortsrecht

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Gewerbeordnung (GewO)

Kosten

Die Gebühren (Marktstandgeld) für den Wochenmarkt betragen 0,50 € für jeden angefangenen laufenden Frontmeter. Die Mindestgebühr beträgt 2,50 €. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise nachträglich.

Die Gebühren (Marktstandgeld) für die Kirmesveranstaltungen werden jährlich neu festgesetzt, da sie variable Nebenkosten (Kosten für Werbung und Sicherheitsdienst) beinhalten.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Märkte

Die Gemeinde Ascheberg veranstaltet in der Ortschaft Ascheberg einen Wochenmarkt und jährlich in Ascheberg und Davensberg einen Jahrmarkt (Kirmes). Diese Veranstaltungen sind durch die Verwaltung zu organisieren und zu überwachen.

Wochenmarkt:   
Der Wochenmarkt findet donnerstags auf dem Katharinenplatz von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

Jahrmarkt (Kirmes):
Ein Jahrmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Händlern Waren aller Art anbietet.

Termine der Kirmes:   

>> Kirmes – Gemeinde Ascheberg

Darüber hinaus findet in der Ortschaft Herbern alljährlich am Wochenende vor Ostern im Ortskern ein von der Werbegemeinschaft „Herbern Parat“ organisierter Jahrmarkt unter der Bezeichnung „Frühlingsmarkt – Herbern erleben“ statt. 

Ortsrecht

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Gewerbeordnung (GewO)

Die Gebühren (Marktstandgeld) für den Wochenmarkt betragen 0,50 € für jeden angefangenen laufenden Frontmeter. Die Mindestgebühr beträgt 2,50 €. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise nachträglich.

Die Gebühren (Marktstandgeld) für die Kirmesveranstaltungen werden jährlich neu festgesetzt, da sie variable Nebenkosten (Kosten für Werbung und Sicherheitsdienst) beinhalten.

https://serviceportal.ascheberg.de:443/mitarbeiter/-/egov-bis-detail/dienstleistung/232/show
Ordnungsverwaltung
Dieningstraße 7 59387 Ascheberg
Telefon 02593 609-3010
Fax 02593 98783

Frau

Pia

Schlinger

E.11

02593 609-3017
schlinger@ascheberg.de

Herr

Daniel

Krüger

Fachgruppenleiter/in

E.09

02593 609-3010
krueger@ascheberg.de