Wohngeld
Wohngeld wird nach dem Wohngeldgesetz gewährt. Antragsberechtigt sind Mieter (Mietzuschuss) sowie Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung (Lastenzuschuss) sowie Heimbewohner(innen), sofern die Voraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz vorliegen.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldrechner (rechte Spalte) ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen ausfüllbare Antragsvordrucke (s. unter Formulare) sowie weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen allgemein
Wohngeldgesetz/WohngeldverordnungSozialgesetzbuch
Einkommenssteuergesetz etc
Ihr Weg zur Antragstellung
Unterlagen
- Wohngeldantrag (Miet- und Lastenzuschuss)
- Einkommensunterlagen der letzten 3 Monate einschl. Weihnachts- und Urlaubsgeld aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- Mietvertrag und Mietbescheinigung bzw. Nachweis der Belastungen bei Eigentum
- je nach Einzelfall weitere Unterlagen
Es hilft Ihnen weiter
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Herr Dietmar Hiller
Tel.: 02593 609-6020
E-Mail: hiller@ascheberg.de