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Schlagabraum-Verbrennung


Generell ist die Verbrennung von Schlagabraum aus dem Bereich der Forstwirtschaft sowie aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopf-/Obstbäume sowie Ufergerhölzen nicht zulässig. Die Verwertung der pflanzlichen Abfälle hat grundsätzlich über den Wertstoffhof zu erfolgen.
Die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung kann hier Ausnahmen unter besonderen Bedingungen und Auflagen zulassen.

Die Gemeinde Ascheberg hat per Allgemeinverfügung eine entsprechende Ausnahmeregelung für den Zeitraum vom 15. Oktober bis zum 15. März erlassen. Diese finden Sie rechts unter Downloads.

Sie können die Verbrennung von Schlagabraum über das folgende Online-Formular anmelden:

>>> Zum Online-Antrag

Zuständige Organisationseinheit

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Schlagabraum-Verbrennung


Generell ist die Verbrennung von Schlagabraum aus dem Bereich der Forstwirtschaft sowie aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzstreifen, Kopf-/Obstbäume sowie Ufergerhölzen nicht zulässig. Die Verwertung der pflanzlichen Abfälle hat grundsätzlich über den Wertstoffhof zu erfolgen.
Die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung kann hier Ausnahmen unter besonderen Bedingungen und Auflagen zulassen.

Die Gemeinde Ascheberg hat per Allgemeinverfügung eine entsprechende Ausnahmeregelung für den Zeitraum vom 15. Oktober bis zum 15. März erlassen. Diese finden Sie rechts unter Downloads.

Sie können die Verbrennung von Schlagabraum über das folgende Online-Formular anmelden:

>>> Zum Online-Antrag

Osterfeuer, Feuer, Verbrennung https://serviceportal.ascheberg.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/12940/show
Ordnungsverwaltung
Dieningstraße 7 59387 Ascheberg

Herr

Daniel

Krüger

Fachgruppenleiter/in

E.09

02593 609-3010
krueger@ascheberg.de