Die Gemeinde Ascheberg ist gemäß Straßenreinigungsgesetz NRW dazu verpflichtet, die öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen, soweit die Reinigungspflicht nicht den Anliegern übertragen ist. In der Anlage zur Straßenreinigungssatzung ist ersichtlich, ob Ihre Straße der Anliegerreinigung unterliegt.

Grundsätzlich gilt, dass alle Anlieger für die Reinigung „ihres“ Gehweges zuständig sind. Die Satzung schreibt eine wöchentliche Reinigung vor. Zur Reinigungspflicht zählt auch die Beseitigung von Wildkraut im Gehweg und von weggeworfenem Müll.

Sofern auf „Ihrer“ Straße keine Straßenkehrmaschine eingesetzt wird, sind Sie als Grundstückseigentümer oder ggf. auch als Mieter nicht nur für den Gehweg, sondern auch für die Reinigung der Fahrbahn zuständig.

Rechtsgrundlagen

Ortsrecht:

Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

Rechtsgrundlage allgemein:

  • Straßenreinigungsgesetz NRW
  • Kommunalabgabegesetz NRW

Zuständige Stelle

Bauverwaltung
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg

Ansprechpartner