BIS: Suche und Detail

Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Passbewerberin oder der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes/Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

 

Über folgenden Link gelangen Sie direkt in die Terminbuchung:

Termin online buchen

Erforderliche Unterlagen

  •  bisheriger Reisepass oder Personalausweis, ggf. Kinderreisepass
    (Sollten Sie kein altes Dokument mehr besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen.)
  • bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
  •  ggfs. Nachweise über die Dringlichkeit der Ausstellung (beispielsweise Flugtickets)
  •  Aktuelles digitales Passbild
    Ab dem 01.05.2025 dürfen aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur noch biometrische Fotos in digitaler Form verarbeitet werden. Diese können entweder bei einem zertifizierten Fotografen oder direkt im Bürgerbüro angefertigt werden.

Hinweis bei Säuglingen und Kleinkindern!
Für das Foto scannt der Automat das Gesicht. Dafür müssen die Kinder längere Zeit ruhig sitzen und spezielle Bewegungen mit dem Kopf und den Augen machen. Bei Säuglingen oder Kleinkindern ist das laut den Mitarbeitenden der Bürgerämter kaum möglich. Daher wird empfohlen, mit Säuglingen oder kleinen Kindern besser zu einem zertifizierten Fotografen oder einer zertifizierten Drogerie (z.B. dm in Lüdinghausen, Worms in Nordkirchen) zu gehen. Dieser sei meistens flexibler in den Möglichkeiten, Fotos aufzunehmen.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Gebühr beträgt 26,00 €

Passbild (im Bürgerbüro) = 6,00 Euro