Wer in seinem Garten z.B. für die Gartenbewässerung oder für die Befüllung von Teichanlagen Wasser verbraucht, kann dafür eine Gebührenermäßigung erhalten.

Dafür ist nachzuweisen, dass das Frischwasser nicht in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wurde. Dies können Bürgerinnen und Bürger nachweisen, indem sie auf eigene Kosten einen Wasserzwischenzähler einbauen, den sie bei der Gemeinde anmelden.

Der Wasserzähler muss gemäß den Bestimmungen des Eichgesetzes geeicht sein und fest in die Leitung installiert werden. Der Eichzeitraum eines Kaltwasserzählers beträgt i. d. R. sechs Jahre und die Eichung ist auf dem Wasserzähler vermerkt. Nach Ablauf der Eichfrist ist der Wasserzähler nachzueichen bzw. gegen einen neuen geeichten Zähler auszutauschen. Die Gemeinde Ascheberg ist grundsätzlich nicht verpflichtet auf den Ablauf der Eichfrist hinzuweisen. Bei nicht geeichten Zählern bzw. bei abgelaufener Eichung kann keine Schmutzwassergebührenminderung gewährt werden. Ein Zählerwechsel ist der Gemeinde Ascheberg anzuzeigen, da der neue Wasserzähler anerkannt werden muss.

Der Einbau des Wasserzählers ist so vorzunehmen, dass sichergestellt ist, dass das über den Zähler gemessene Frischwasser nicht in den Abwasserkanal geleitet werden kann. So darf sich z.B. grundsätzlich kein Waschbecken mit Abfluss oder ein Bodenabfluss in der Nähe der Zapfstelle befinden.

Anmeldung eines Gartenwasserzählers

Den Einbau eines Gartenwasserzählers können Sie über die unten stehende Onlinedienstleistung anmelden.

Meldung des Zählerstands
Der Wasserzähler ist jährlich von dem Besitzer abzulesen und der Zählerstand sollte bis zum 30.11. eines jeden Jahres der Gemeinde Ascheberg mitgeteilt werden. Spätestens muss der Zählerstand bis einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides vorliegen, damit ein Abzug bei den Schmutzwassergebühren erfolgen kann.

Eine Meldung des Zählerstandes können Sie über die unten stehende Onlinedienstleistung vornehmen.

Berechnung der Schmutzwassergebühren
Für die Berechnung der Schmutzwassergebühren wird der Wasserverbrauch des letzten Kalenderjahres zugrunde gelegt. Somit werden auch die von dem privaten Wasserzähler gemessenen Mengen mit diesem zeitlichen Unterschied bei der Schmutzwassergebühr als Abzugsmenge berücksichtigt. So wird zum Beispiel der Wasserverbrauch eines jeden Jahres  für die Berechnung der Schmutzwassergebühren des darauffolgenden Jahres zugrunde gelegt. Der Abzug von Wassermengen aus dem laufenden Jahr wäre somit spätestens bis einen Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides des nächsten Jahres geltend zu machen.

Gebühren
Für den durch die Bearbeitung und Überprüfung der Anträge auf Gebührenermäßigung entstehenden erhöhten Verwaltungsaufwand wird eine jährliche Gebühr in Höhe von 10,00 € für den ersten  privaten Wasserzähler auf einem Grundstück erhoben. Werden mehrere Wasserzähler auf einem Grundstück betrieben, wird die Gebühr insgesamt nur einmal festgesetzt.

Zuständige Stelle

Finanzen
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg

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