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Werden im Zuge von Neubau-, Umbau- und Abbrucharbeiten Entwässerungsleitungen der Gebäude- und Grundstücksentwässerung hergestellt, geändert oder entfernt, ist hierzu ein so genannter Entwässerungsantrag (zusätzlich zum Bauantrag) bei der Gemeinde Ascheberg zu stellen.

Ortsrecht

Entwässerungssatzung der Gemeinde Ascheberg

Erforderliche Unterlagen

  • Lageplan im Maßstab 1 : 500
  • Gebäudeschnitt

Kosten

keine

Zuständige Stelle

  • Tiefbau
  • Bultenstraße 1
  • 59387 Ascheberg

Dokumente