Mit dem elektronischen Ausweis ist es möglich, das Führungszeugsnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen:  Jetzt online beantragen

Die Bearbeitungszeit für den Auszug aus dem Bundeszentralregister liegt bei zwei bis drei Wochen.

Ohne den elektronischen Personalausweis kann das Führungszeugnis persönlich im Bürgerbüro beantragt werden (bitte Ausweis mitbringen).

Über folgenden Link gelangen Sie direkt in die Terminbuchung:

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Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person (z. B. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der betreffenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann. 

Lediglich gesetzliche Vertreter können für die betreute Person einen Antrag stellen.

Beachten Sie bitte, dass es mehrere Arten von Führungszeugnissen gibt:

  • für private Zwecke (N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (O)
  • erweitertes Führungszeugnis

Beachten Sie deshalb, welche Art von Führungszeugnis Sie beantragen. Das Führungszeugnis mit der Belegart "N" nach § 30a Bundeszentralregistergesetz erhalten Sie per Post. Führungszeugnissen mit der Belegart "O" muss zwingend die Anschrift der Behörde beigefügt werden, welche das Führungszeugnis erhalten soll, außerdem den Verwendungszweck angeben. Erweiterte Führungszeugnisse können nur beantragt werden, wenn eine schriftliche Aufforderung mit Bestätigung, der Voraussetzung nach § 30a Abs.1 Bundeszentralregistergesetz vorliegt und dies von der anfordernden Stelle verlangt wird.

Bundesamt für Justiz

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei erweitertem Führungszeugnis ein Nachweis, dass dieses erforderlich ist!
  • bei Behördenführungszeugnissen: Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis benötigt wird
  • bei Führungszeugnisse für ehrenamtliche Tätigkeiten: Nachweis, dass das Führungszeugnis für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird

Rechtsgrundlagen

Kosten

13,00 EUR

Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Umständen möglich. Ein entsprechender Nachweis ist bei Antragstellung vorzulegen.