Widerspruchsrecht
Sie können Widerspruch erheben gegen die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an: 

  • Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen
  • Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren, Volksentscheiden und Bürgerentscheiden
  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • Private Melderegisteranfrager über das Internet

Bei Vorlage des schriftlichen Widerspruches werden Ihre persönlichen Daten an die vorstehend genannten Stellen nicht weitergegeben.

Einwilligungserfordernis
Für die Weitergabe der nachstehenden Auskünfte ist Ihre schriftliche Einwilligung erforderlich:

  • Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern an Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie an Presse und Rundfunk
  • Auskünfte über sämtliche Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, an Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der jährlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Ascheberg.