Ausländische Zuwanderer und Flüchtlinge, die sich nicht selbst unterhalten können, erhalten in aller Regel zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Das AsylbLG beinhaltet - neben den Leistungssystemen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Sozialhilfe - ein eigenständiges existenzsicherndes Leistungsrecht für den dort näher definierten Personenkreis.

Das Leistungsspektrum umfasst

  1. Leistungen für Ernährung, Leistungen für Gesundheits- und Körperpflege, Kleidung sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts.
  2. Leistungen zur medizinischen Versorgung: Im Bereich der Leistungen bei Krankheit besteht nur ein eingeschränkter Leistungsanspruch, da medizinische Behandlungen in der Regel nur bei akuten Erkrankungen oder zur Beseitigung von Schmerzzuständen finanziert werden.
  3. Versorgung mit Wohnraum: Die Gemeinde Ascheberg ist verpflichtet, die durch das Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Dieses erfolgt im Regelfall in den von der Gemeinde Ascheberg errichteten und unterhaltenen Übergangsheimen. Darüber hinaus kann Leistungsberechtigten auch gestattet werden, Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt anzumieten.
  4. Beratungs- und Betreuungsangebote