Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlagen wird eine Abwassergebühr erhoben.

Ortsrecht

Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Kosten

  • Die Gebühr für Schmutzwasser beträgt 3,12 €/cbm.
  • Die Gebühr für Niederschlagswasser beträgt für jeden Quadratmeter bebauter (bzw. überbauter) und/oder befestigter sowie abflusswirksamer Fläche jährlich 0,39 €.
  • Die Kleineinleiterabgabe beträgt jährlich 17,90 € je Bewohner.