Sterbefälle sind spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag dem Standesbeamten zur Beurkundung anzuzeigen. Für die Beurkundung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.

Bei einem nicht natürlichen Tod (z. B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt.

In der Regel werden die zur Beurkundung eines Sterbefalles nötigen Urkunden von einem Bestatter vorgelegt. Er kümmert sich auf Wunsch auch um alle mit dem Sterbefall erforderlichen Formalitäten.

Kosten

Die Gebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt 10,00 €, für jede weitere 5,00 €.