Der Straßenbaubeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) ist eine Kommunalabgabe. Für diese sogenannte nachmalige (nochmalige) Herstellung muss die Gemeinde Ascheberg Beiträge erheben.

Dieser Straßenbaubeitrag ist streng abzugrenzen von nicht beitragsfähigen Maßnahmen der laufenden Unterhaltung und Instandsetzung,  z.B. Straßenoberflächenausbesserungen.

Zuständige Stelle

Finanzen
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg

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