Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Passbewerberin oder der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes/Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

 

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Unterlagen

  • 1 aktuelles Lichtbild (Größe 35 x 45 mm, Hochformat), das den Anforderungen der Fotomustertafel für Reisedokumente entspricht (s. Bundesdruckerei).
  • Ihren Personalausweis. Sollten Sie nicht im Besitz eines Personalausweises sein, bringen Sie bitte bei Erstausstellung oder bei Verlust des Passes bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinimmen, Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
  • ggfs. Nachweise über die Dringlichkeit der Ausstellung (beispielsweise Flugtickets)

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Gebühr beträgt 26,00 €.