Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie anonymisiert mit dem Wohngeldrechner ausrechnen:

Wohngeldrechner

Wohngeld wird nach dem Wohngeldgesetz gewährt. Antragsberechtigt sind Mieter (Mietzuschuss) sowie Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung (Lastenzuschuss) sowie Heimbewohner(innen), sofern die Voraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz vorliegen.

Zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens kann Wohngeld als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen, die für den Wohnraum geleistet werden, beantragt werden.

Das Wohngeld richtet sich nach:

  1. der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  2. der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung
  3. dem Gesamteinkommen.

Die Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung beraten zur Antragsberechtigung und prüfen die Vollständigkeit der Unterlagen.

Die Antragsformulare können unter diesen Links direkt ausgefüllt werden:
Mietzuschuss
Lastenzuschuss
Unterhalt
Untervermietung
Kapitaldienst

Bitte senden Sie ausgefüllte Formulare inkl. der zusätzlich erforderlichen Unterlagen an:
Rathaus Ascheberg
Wohngeldstelle
Dieningstr. 7
59387 Ascheberg
E-Mail: wohngeldstelle@ascheberg.de

 

Weitere Informationen zum Wohngeld mit häufig gestellten Fragen (FAQ):

Webseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW

Infos zur Umsetzung der Wohngeldreform 2023 in Ascheberg: Wohngeldreform 2023

Unterlagen

  • Wohngeldantrag (Miet- und Lastenzuschuss)
  • Einkommensunterlagen der letzten 3 Monate einschl. Weihnachts- und Urlaubsgeld aller zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • Mietvertrag und Mietbescheinigung bzw. Nachweis der Belastungen bei Eigentum
  • je nach Einzelfall weitere Unterlagen

Rechtsgrundlagen

  • Wohngeldgesetz/Wohngeldverordnung
  • Sozialgesetzbuch 
  • Einkommenssteuergesetz etc.