Hundesteuer
Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet. Steuerpflichtig ist der Hundehalter.
Er ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme beim Steueramt der Gemeinde anzumelden.
Über mögliche Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungsgründe finden Sie Informationen in der Hundesteuersatzung.
Rechtsgrundlagen
Hundesteuersatzung der Gemeinde Ascheberg
Kosten
- pro Jahr bei einem Hund: 56,00 €
- pro Jahr und Tier bei zwei Hunden: 70,00 €
- pro Jahr und Tier ab drei gehaltenen Hunden: 84,00 €
- pro Jahr bei einem gefährlichen Hund: 392,00 €
- pro Jahr bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden: 490,00 €