Gelegentlich müssen im Leben Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z. B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Das Standesamt stellt aus den geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.

Sie können folgende Urkunden erhalten:

  • Geburtsurkunden
  • internationale Geburtsurkunden
  • beglaubigte Abschriften aus den Geburtenregistern
  • Eheurkunden
  • internationale Eheurkunden
  • beglaubigte Abschriften aus den Eheregistern
  • beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag geführten Familienbuch
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • beglaubigte Abschriften aus den Lebenspartnerschaftsregistern
  • Sterbeurkunden
  • internationale Sterbeurkunden
  • beglaubigte Abschriften aus den Sterberegistern

Sämtliche Urkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das den Personenstandsfall (Ort des Ereignisses) beurkundet hat; die Eheurkunde z. B. bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat.
Die Urkunden können Sie persönlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

Urkunden und Auskünfte können nur die Personen erhalten, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge (Ehefrau/Ehemann, Großeltern, Kinder, Enkelkinder). Andere Personen wie z. B. Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten, Neffen und sonstige Verwandte erhalten nur dann Urkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind Personen, die über 16 Jahre alt sind.

Unterlagen

Wenn die Unterlagen persönlich im Standesamt bestellt werden, ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.

Rechtsgrundlagen

  • Personenstandsgesetz 
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW

Kosten

  • Geburtsurkunde: 10,00 €
  • Sterbeurkunde:  10,00 €
  • Eheurkunde: 10,00 €
  • Lebenspartnerschaftsurkunde: 10,00 €

Alle weiteren Ausfertigungen der genannten Urkunden kosten jeweils die Hälfte.