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Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen; dies gilt nicht, wenn Sie sich durch einen gültigen Pass ausweisen können.
Der Antrag kann nur persönlich im Bürgeramt gestellt und unterschrieben werden.

Gültigkeit:

  • für Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
  • sonst 10 Jahre

Verlängerungen sind nicht möglich.

Voraussetzungen:

  • Sie müssen Deutsche(r) sein.
  • Sie müssen in der Gemeinde Ascheberg gemeldet sein.
  • Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Normalerweise wird der erste Personalausweis frühestens ein halbes Jahr vor dem 16. Geburtstag beantragt. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Sind Sie unter 16 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten ihre Zustimmung geben.

In dringenden Fällen ist auch die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.

Hinweis:
Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis mit, wenn Sie Ihr neues Dokument abholen. Sofern Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt wurde, geben Sie diesen bei der Abholung zurück.

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Erforderliche Unterlagen

  •  bisheriger Reisepass oder Personalausweis, ggf. Kinderreisepass
    (Sollten Sie kein altes Dokument mehr besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen.)
  •  bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
  • Aktuelles digitales Passbild
    Ab dem 01.05.2025 dürfen aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur noch biometrische Fotos in digitaler Form verarbeitet werden. Diese können entweder bei einem zertifizierten Fotografenoder direkt im Bürgerbüro angefertigt werden

Hinweis bei Säuglingen und Kleinkindern!
Für das Foto scannt der Automat das Gesicht. Dafür müssen die Kinder längere Zeit ruhig sitzen und spezielle Bewegungen mit dem Kopf und den Augen machen. Bei Säuglingen oder Kleinkindern ist das laut den Mitarbeitenden der Bürgerämter kaum möglich. Daher wird empfohlen, mit Säuglingen oder kleinen Kindern besser zu einem zertifizierten Fotografen oder einer zertifizierten Drogerie (z.B. dm in Lüdinghausen, Worms in Nordkirchen) zu gehen. Dieser sei meistens flexibler in den Möglichkeiten, Fotos aufzunehmen.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Kosten

Personen unter 24 Jahren   =   22,80 Euro

Personen ab 24 Jahren       =   37,00 Euro

Passbild (im Bürgerbüro)     =     6,00 Euro