Für erwerbsfähige Personen sowie gegebenenfalls für die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend sichern können, besteht ein Anspruch auf Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II. Das Bürgergeld umfasst Leistungen der Beratung, der Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder in Arbeit sowie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

 

Antragstellung:

Bearbeitet werden Leistungsangelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jobcenter der Gemeinde Ascheberg. 

Eine persönliche Vorsprache im Jobcenter der Gemeinde Ascheberg ist nur mit vorheriger Abstimmung möglich.

Bitte vereinbaren Sie über den folgenden Link einen Termin im Jobcenter: 

Online-Terminanfrage

Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Leistungssachbearbeitung und vereinbaren einen Termin zur Erstberatung. Dort erhalten Sie Informationen darüber, ob voraussichtlich ein Anspruch auf Bürgergeld besteht und welche Unterlagen von Ihnen vorzulegen sind.

Buchstabenbereich  Ansprechpartner Telefonnummer
A - G Frau Fladderak 02593 609-5015
H - O Frau Quante 02593 609-5012
P - Z Frau Howe 02593 609-5014

 

Es besteht auch die Möglichkeit, die Antragstellung digital vorzunehmen:  Digitaler Antrag


Leistungen zur Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit

Das Bürgergeld zielt darauf ab, die Eigenverantwortung des Leistungsberechtigten sowie der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu stärken und  dazu beizutragen, dass die Leistungsberechtigten den Lebensunterhalt künftig wieder unabhängig vom Bürgergled  aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Im Fokus stehen dabei die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung sowie eine dauerhafte Integration in Arbeit.

Die Leistungsberechtigten sind verpflichtet, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen. Das Ausschöpfen aller Möglichkeiten umfasst die Pflicht, aktiv durch Arbeitsaufnahme mitzuwirken und an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit teilzunehmen. Durch die Grundsätze "Fördern und Fordern" ist dies gesetzlich verankert.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Fallmanagement.

 

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

Flankiert wird dieser vom Grundgedanken her zeitlich befristete Prozess durch die Gewährung der gesetzlich vorgesehenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Form von Regelbedarfen, Kosten für Unterkunft und Heizung sowie in besonderen Lebenssituationen etwaig zustehenden Mehrbedarfsleistungen. Für Kinder und Jugendliche kann zusätzlich ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bestehen.

Die Leistungen sind in der Regel auf einen Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten befristet. In Ausnahmefällen, z.B. bei vorläufiger Bewilligung aufgrund von schwankendem Einkommen, erfolgt eine Verkürzung des Bewilligungszeitraumes auf sechs Monate.
Soweit nach Ablauf dieses Zeitraumes weiterhin Hilfebedürftigkeit bestehen sollte, ist eine erneute Antragstellung durch die Leistungsberechtigten erforderlich. 

Bei Fragen zu Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (einschließlich Neu- und Wiederholungsanträge) hilft Ihnen der/die für Sie zuständige/n Leistungssachbearbeiter/in weiter.

 

Unterlagen

Bitte bringen Sie zur Erstberatung folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis (alternativ: Pass, ggf. Aufenthaltstitel)

Im Rahmen der Erstberatung wird mit Ihnen besprochen, welche Unterlagen von Ihnen und den ggf. zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft zählenden Personen für die Antragstellung benötigt werden. Dies können u.a. folgende Unterlagen sein:

  • Nachweise zu Unterkunfts- und Heizkosten (Mietvertrag, vom Vermieter ausgefüllte Mietbescheinigung, Nachweise über Kosten bei Wohneigentum, Nachweise über Heizkosten)
  • Einkommensnachweise
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen mit aktuellem Stand
  • Unterlagen zum bisherigen beruflichen Werdegang

Wenn Sie alle benötigten Unterlagen vorlegen können, vereinbaren Sie bitte einen weiteren Termin mit dem/der für Sie zuständigen Leistungssachbearbeiter/in, an dem der Antrag auf Grundsicherung für Arbeitsuchende gemeinsam mit Ihnen aufgenommen werden kann.

Rechtsgrundlagen