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Seit dem 01.11.2005 werden ausschließlich Reisepässe mit biometrischen Daten ausgestellt, seit dem 01.11.2007 zusätzlich mit Fingerabdrücken. Informationen zum neuen ePass erhalten Sie auf den Internet-Seiten der Bundesdruckerei sowie des Bundesministeriums des Innern. Die bisherigen Reisepässe behalten ihre Gültigkeit.

Nicht für alle Länder ist ein Reisepass erforderlich.

Ob Sie für Ihre Reise einen Reisepass benötigen, erfahren Sie in Ihrem Reisebüro bzw. durch Informationen des Auswärtigen Amtes.

Es ist erforderlich, dass Sie den Antrag persönlich im Bürgeramt stellen und unterschreiben.

 

Über folgenden Link gelangen Sie direkt in die Terminbuchung:

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Gültigkeit:

  • für Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
  • sonst 10 Jahre
  • in Ausnahmefällen kann ein 2. Reisepass ausgestellt werden, der für alle Personen 6 Jahre gültig ist.

Verlängerungen sind nicht möglich.

Voraussetzungen:

  • Sie müssen Deutsche(r) sein.
  • Sie müssen in der Gemeinde Ascheberg gemeldet sein.
  • Seit dem 01.11.2007 wird der ePass im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann er auch für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden.
    Minderjährige Antragsteller müssen die Zustimmung der Personensorgeberechtigten vorlegen.

Bearbeitungszeit:
Reisepässe werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Dauer richtet sich nach der dortigen Auslastung und liegt bei etwa 3 - 4 Wochen.
In dringenden Fällen können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser Pass wird innerhalb von 72 Stunden durch die Bundesdruckerei hergestellt. Für diesen Express-Pass wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 32,00 € fällig.

Außerdem können Sie sich einen vorläufigen Reisepass direkt im Bürgeramt Ascheberg ausstellen lassen. Er ist ein Jahr gültig.

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis, ggf. Kinderreisepass
    (Sollten Sie kein altes Dokument mehr besitzen, müssen Sie eine Geburtsurkunde mitbringen.)
  • bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
  • Aktuelles digitales Passbild
    Ab dem 01.05.2025 dürfen aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur noch biometrische Fotos in digitaler Form verarbeitet werden. Diese können entweder bei einem zertifizierten Fotografen oder direkt im Bürgerbüro angefertigt werden.

Hinweis bei Säuglingen und Kleinkindern!
Für das Foto scannt der Automat das Gesicht. Dafür müssen die Kinder längere Zeit ruhig sitzen und spezielle Bewegungen mit dem Kopf und den Augen machen. Bei Säuglingen oder Kleinkindern ist das laut den Mitarbeitenden der Bürgerämter kaum möglich. Daher wird empfohlen, mit Säuglingen oder kleinen Kindern besser zu einem zertifizierten Fotografen oder einer zertifizierten Drogerie (z.B. dm in Lüdinghausen, Worms in Nordkirchen) zu gehen. Dieser sei meistens flexibler in den Möglichkeiten, Fotos aufzunehmen.

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • 70,00 Euro für den 10 Jahre gültigen 32-Seiten-Pass;
  • 37,50 Euro bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig);
  • Zusatzgebühr 48-Seiten-Pass: 22,00 Euro;
  • Zusatzgebühr für Express-Pass: 32,00 Euro
  • Passbild (im Bürgerbüro) = 6,00 Euro