Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen; dies gilt nicht, wenn Sie sich durch einen gültigen Pass ausweisen können.
Der Antrag kann nur persönlich im Bürgeramt gestellt und unterschrieben werden.

Gültigkeit:

  • für Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
  • sonst 10 Jahre

Verlängerungen sind nicht möglich.

Voraussetzungen:

  • Sie müssen Deutsche(r) sein.
  • Sie müssen in der Gemeinde Ascheberg gemeldet sein.
  • Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Normalerweise wird der erste Personalausweis frühestens ein halbes Jahr vor dem 16. Geburtstag beantragt. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Sind Sie unter 16 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten ihre Zustimmung geben.

In dringenden Fällen ist auch die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.

Hinweis:
Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis mit, wenn Sie Ihr neues Dokument abholen. Sofern Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt wurde, geben Sie diesen bei der Abholung zurück.

Über folgenden Link gelangen Sie direkt in die Terminbuchung:

Termin online buchen

Unterlagen

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat mit hellem Hintergrund), auf dem Ihr Gesicht in einer Höhe von mindestens zwei Zentimetern erkennbar und gut ausgeleuchtet ist. Eine Kopfbedeckung ist nicht zulässig (weitere Hinweise s. Bundesdruckerei).
  • Bei Erstausstellung oder bei Verlust dieses Ausweises bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen wird Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde benötigt.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Personen unter 24 Jahren        =    22,80 Euro
Personen ab 24 Jahren             =   37,00 Euro