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Personalausweis

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen; dies gilt nicht, wenn Sie sich durch einen gültigen Pass ausweisen können.

Der Antrag kann nur persönlich im Bürgeramt gestellt und unterschrieben werden.

Gültigkeit:

  • für Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
  • sonst 10 Jahre


Verlängerungen sind nicht möglich.

Voraussetzungen:

  • Sie müssen Deutsche(r) sein.
  • Sie müssen in der Gemeinde Ascheberg gemeldet sein.
  • Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Normalerweise wird der erste Personalausweis frühestens ein halbes Jahr vor dem 16. Geburtstag beantragt. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Sind Sie unter 16 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten ihre Zustimmung geben.


In dringenden Fällen ist auch die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.

Hinweis:
Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis mit, wenn Sie Ihr neues Dokument abholen. Sofern Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt wurde, geben Sie diesen bei der Abholung zurück.

Rechtsgrundlagen allgemein

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis

Unterlagen

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat mit hellem Hintergrund), auf dem Ihr Gesicht in einer Höhe von mindestens zwei Zentimetern erkennbar und gut ausgeleuchtet ist. Eine Kopfbedeckung ist nicht zulässig (weitere Hinweise s. Bundesdruckerei).
  • Bei Erstausstellung oder bei Verlust dieses Ausweises bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen wird Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde benötigt.

Kosten

Personen unter 24 Jahren        =    22,80 Euro
Personen ab 24 Jahren             =   37,00 Euro

Weitere Gebührenregelungen zum neuen Personalausweis finden Sie hier.

Zuständige Organisationseinheiten

Es hilft Ihnen weiter

Personalausweis

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen; dies gilt nicht, wenn Sie sich durch einen gültigen Pass ausweisen können.

Der Antrag kann nur persönlich im Bürgeramt gestellt und unterschrieben werden.

Gültigkeit:

  • für Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
  • sonst 10 Jahre


Verlängerungen sind nicht möglich.

Voraussetzungen:

  • Sie müssen Deutsche(r) sein.
  • Sie müssen in der Gemeinde Ascheberg gemeldet sein.
  • Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Normalerweise wird der erste Personalausweis frühestens ein halbes Jahr vor dem 16. Geburtstag beantragt. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Sind Sie unter 16 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten ihre Zustimmung geben.


In dringenden Fällen ist auch die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.

Hinweis:
Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis mit, wenn Sie Ihr neues Dokument abholen. Sofern Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt wurde, geben Sie diesen bei der Abholung zurück.

Rechtsgrundlagen allgemein

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat mit hellem Hintergrund), auf dem Ihr Gesicht in einer Höhe von mindestens zwei Zentimetern erkennbar und gut ausgeleuchtet ist. Eine Kopfbedeckung ist nicht zulässig (weitere Hinweise s. Bundesdruckerei).
  • Bei Erstausstellung oder bei Verlust dieses Ausweises bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen wird Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde benötigt.

Personen unter 24 Jahren        =    22,80 Euro
Personen ab 24 Jahren             =   37,00 Euro

Weitere Gebührenregelungen zum neuen Personalausweis finden Sie hier.

https://serviceportal.ascheberg.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/216/show
Bürgeramt Ascheberg
Dieningstraße 7 59387 Ascheberg
Telefon 02593 609-3015

Frau

Anne

Krebs

02593 609-3016
krebs@ascheberg.de

Frau

Claudia

Neuburg

E.03

02593 609-3014
neuburg@ascheberg.de

Frau

Irmgard

Bouma

02593 609-3013
bouma@ascheberg.de

Herr

Daniel

Szugat

E.03

02593 609-3015
szugat@ascheberg.de
Bürgeramt Herbern
Merschstraße 20 59387 Ascheberg-Herbern
Telefon 02593 609-3016
Fax 02593 98783

Frau

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Krebs

02593 609-3016
krebs@ascheberg.de

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neuburg@ascheberg.de

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