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Personalausweis
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen; dies gilt nicht, wenn Sie sich durch einen gültigen Pass ausweisen können.
Der Antrag kann nur persönlich im Bürgeramt gestellt und unterschrieben werden.
Gültigkeit:
- für Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
- sonst 10 Jahre
Verlängerungen sind nicht möglich.
Voraussetzungen:
- Sie müssen Deutsche(r) sein.
- Sie müssen in der Gemeinde Ascheberg gemeldet sein.
- Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Normalerweise wird der erste Personalausweis frühestens ein halbes Jahr vor dem 16. Geburtstag beantragt. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Sind Sie unter 16 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten ihre Zustimmung geben.
In dringenden Fällen ist auch die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Hinweis:
Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis mit, wenn Sie Ihr neues Dokument abholen. Sofern Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt wurde, geben Sie diesen bei der Abholung zurück.
Rechtsgrundlagen allgemein
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Unterlagen
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat mit hellem Hintergrund), auf dem Ihr Gesicht in einer Höhe von mindestens zwei Zentimetern erkennbar und gut ausgeleuchtet ist. Eine Kopfbedeckung ist nicht zulässig (weitere Hinweise s. Bundesdruckerei).
- Bei Erstausstellung oder bei Verlust dieses Ausweises bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen wird Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde benötigt.
Kosten
Personen unter 24 Jahren = 22,80 Euro
Personen ab 24 Jahren = 37,00 Euro
Weitere Gebührenregelungen zum neuen Personalausweis finden Sie hier.
Zuständige Organisationseinheiten
- Bürgeramt Ascheberg
Dieningstraße 7
59387 Ascheberg
E-Mail: buergeramt@ascheberg.de
- Bürgeramt Herbern
Merschstraße 20
59387 Ascheberg-Herbern
E-Mail: buergeramt@ascheberg.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Anne Krebs
Tel: 02593 609-3016
E-Mail: krebs@ascheberg.de
- Frau Claudia Neuburg
Tel: 02593 609-3014
E-Mail: neuburg@ascheberg.de
- Frau Irmgard Bouma
Tel: 02593 609-3013
E-Mail: bouma@ascheberg.de
- Herr Daniel Szugat
Tel: 02593 609-3015
E-Mail: szugat@ascheberg.de
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen; dies gilt nicht, wenn Sie sich durch einen gültigen Pass ausweisen können.
Der Antrag kann nur persönlich im Bürgeramt gestellt und unterschrieben werden.
Gültigkeit:
- für Personen unter 24 Jahren = 6 Jahre
- sonst 10 Jahre
Verlängerungen sind nicht möglich.
Voraussetzungen:
- Sie müssen Deutsche(r) sein.
- Sie müssen in der Gemeinde Ascheberg gemeldet sein.
- Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Normalerweise wird der erste Personalausweis frühestens ein halbes Jahr vor dem 16. Geburtstag beantragt. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Sind Sie unter 16 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten ihre Zustimmung geben.
In dringenden Fällen ist auch die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Hinweis:
Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis mit, wenn Sie Ihr neues Dokument abholen. Sofern Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt wurde, geben Sie diesen bei der Abholung zurück.
Rechtsgrundlagen allgemein
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat mit hellem Hintergrund), auf dem Ihr Gesicht in einer Höhe von mindestens zwei Zentimetern erkennbar und gut ausgeleuchtet ist. Eine Kopfbedeckung ist nicht zulässig (weitere Hinweise s. Bundesdruckerei).
- Bei Erstausstellung oder bei Verlust dieses Ausweises bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen wird Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde benötigt.
Personen unter 24 Jahren = 22,80 Euro
Personen ab 24 Jahren = 37,00 Euro
Weitere Gebührenregelungen zum neuen Personalausweis finden Sie hier.
Frau
Anne
Krebs
Frau
Claudia
Neuburg
E.03
Frau
Irmgard
Bouma
Herr
Daniel
Szugat
E.03
Frau
Anne
Krebs
Frau
Claudia
Neuburg
E.03
Frau
Irmgard
Bouma
Herr
Daniel
Szugat
E.03